Ich möchte für mein minderjähriges Kind einen Pass beantragen. Muss das Kind ebenfalls zur Botschaft kommen? Müssen beide Eltern bei der Botschaft den Antrag stellen? Welche Unterlagen sind erforderlich?
Minderjährige (auch Babys und Kleinkinder) müssen persönlich in Begleitung der Sorgeberechtigten (i.d.R. beide Elternteile) zur Botschaft kommen. Ist ein Elternteil verhindert, so kann er den anderen Elternteil zur alleinigen Antragstellung schriftlich bevollmächtigen (bitte in diesem Fall Pass oder Passkopie des nicht anwesenden Elternteils vorlegen). Die Unterschrift auf der Vollmacht muss notariell beglaubigt sein. Bei alleiniger Sorgeberechtigung ist diese im Original nachzuweisen (z.B. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsübertragung, Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils).
Bitte prüfen Sie, ob vor der Antragstellung namensrechtliche Erklärungen für das Kind abgegeben werden müssen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie eine Namenserklärung abgeben müssen, und für alle weiterführenden Fragen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular.
In der Regel vorzulegende Unterlagen, wie auch das Antragsformular finden Sie hier
Alle Urkunden sind im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.
Bei der Beantragung des ersten Reisepasses (oder Kinderreisepasses) muss selbstverständlich kein alter Pass vorgelegt werden. Bei Neugeborenen wird auch auf die Vorlage einer Alien Registration Card oder des koreanischen Reisepasses verzichtet.