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Reisepässe für Erwachsene und Minderjährige
Reisepässe, © colourbox
Allgemeine Hinweise
Wo kann ich den Reisepass beantragen?
Zur Passbeantragung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers bei der Passstelle der Botschaft in Seoul erforderlich. Minderjährige müssen ebenfalls persönlich in Begleitung der Sorgeberechtigten (i.d.R. beide Elternteile) kommen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin über unsere Webseite.
Wenn Sie in Busan, Daegu, Pohang oder der Provinz Gyeongsangnam-do wohnen, kann der Antrag für einen vorläufigen Pass beim Büro der Honorarkonsulin in Busan eingereicht werden. Die Bearbeitung findet jedoch an der Botschaft in Seoul statt. Biometrische Reisepässe (ePässe) können dort nicht beantragt werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Pässe?
Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines biometrischen ePasses (roter Reisepass) beträgt derzeit ca. 8 - 9 Wochen ab Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen. Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Prognose, die je nach Produktionszeit und Lieferzeit schwanken kann. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses kann bei vollständigen Unterlagen unter Umständen am gleichen Tag erfolgen.
Reisepässe können in ihrer Gültigkeit nicht verlängert werden.
Unterlagen: Welche Unterlagen benötige ich?
Bei jeder Passbeantragung sind alle Urkunden im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen:
Vollständig ausgefüllter Passantrag |
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Ein gut ausgeleuchtetes biometrisches Passbild (Passbildschablone) Weisen Sie den Fotografen darauf hin, dass das Foto nicht bearbeitet/retuschiert sein darf. |
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Letzter deutscher Reisepass (entfällt bei Erstbeantragung) |
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Gültige Alien Registration Card |
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Geburtsurkunde (falls in einer Drittsprache zusätzlich mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische) |
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Wenn verheiratet: Heiratsurkunde oder Familienbuch |
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Bei Verlust des Passes: polizeiliche Verlustmeldung |
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Falls zutreffend: Bescheinigung über Namensänderung oder Namensführung des Kindes |
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Wenn in Deutschland abgemeldet: Abmeldebescheinigung vom letzten deutschen Wohnort |
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Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben und bisher kein Reisepass ausgestellt wurde: Einbürgerungsurkunde |
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Bei Einbürgerung im Ausland: ausländische Einbürgerungsurkunde und Urkunde zur Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit Bei Minderjährigen: Pässe oder Personalausweise der Eltern und ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht |
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Pässe für Minderjährige: Wie erhalten Minderjährige einen Reisepass?
Die Eintragung von Kindern in den deutschen Reisepass eines Elternteils ist nicht möglich. Für Minderjährige muss bei der Botschaft ein eigener Reisepass beantragt werden. Für die Beantragung ist die persönliche Vorsprache in Begleitung der Sorgeberechtigten (i.d.R. beide Elternteile) erforderlich. Diese müssen der Passbeantragung zustimmen. Bei alleiniger Sorgeberechtigung ist diese nachzuweisen (z.B. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsübertragung, Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils).
Brauche ich eine Namenserklärung für mein Kind?
Bevor Sie einen deutschen Reisepasses beantragen, muss die Namensführung des Kindes geklärt sein. Wenn Sie eine deutsche Geburtsurkunde für das Kind besitzen oder als Eltern einen gemeinsamen Ehenamen nach deutschem Recht führen, dann steht der Name in der Regel fest. Wenn Sie nur eine ausländische Geburtsurkunde für das Kind besitzen, dann ist der dort eingetragene Name nicht immer nach deutschem Recht gültig.
Bitte setzen Sie sich in Zweifelsfällen mit der Konsularabteilung in Verbindung.
Was ist ein vorläufiger Reisepass?
Ein vorläufiger Reisepass ist nur ein Jahr gültig und wird nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen besonderer Gründe ausgestellt. Dieser Pass berechtigt zur Einreise in die meisten Länder in der Region (z.B. Japan, Taiwan, Thailand), jedoch nicht zur visumsfreien Einreise (Visa-Waiver-Programm) in die USA (auch Guam, Saipan) oder z.B. nach Malaysia.
Bitte informieren Sie sich vor jeder Reise über die Einreisebestimmung Ihres Ziellandes. Eine Orientierungshilfe finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amts.
Für die Beantragung des vorläufigen Reisepasses werden die gleichen Unterlagen benötigt, wie für den biometrischen Reisepass.
Hinweise des kor. Immigration Office
Bitte beachten Sie folgende Hinweise des koreanischen Immigration Office:
Meldepflicht
Gem. Art. 35 des Immigration Act sind alle in Korea registrierten Ausländer verpflichtet, alle Änderungen, die u.a. Ihren Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität, Adressänderung, Passnummer oder Passgültigkeit betreffen, dem koreanischen Immigration Office innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Die Meldung kann ggf. auch online erfolgen. Ansonsten wird eine Strafzahlung erhoben. Bei Passerneuerungen oder – wechsel soll die Strafe erst nach 44 Tagen ab Ausstellungsdatum des Passes berechnet werden. In Ausnahmefällen kann die Botschaft das Abholdatum des Passes bestätigen. Bitte beachten Sie die Informationen auf der Webseite des Immigration Offices: https://www.hikorea.go.kr/pt/main_en.pt
Mitteilung der neuen Passnummer ist auch bequem online möglich (hikorea - e-application).
Passgültigkeit bei Verlängerung des Aufenthaltstitels
Ab dem 1. Juli 2021 verlängert das Immigration Office den Zeitraum der Aufenthaltsgenehmigung nur gemäß der Gültigkeit des Reisepasses. Das bedeutet folgendes: wenn Ihr Reisepass nur noch 6 Monate gültig ist, wird Ihre Aufenthaltsgenehmigung nur um höchstens 6 Monate verlängert, auch wenn Sie sich für eine Verlängerung für 2 Jahre qualifizieren würden.
Weitere Informationen
Gebühren (Pässe, Personalausweise)
Bitte beachten Sie, dass mit der Einführung der Gesichtsbiometrie in Reisepässe zum 1. November 2005 neue Anforderungen an die Qualität der Passbilder gestellt werden. Anforderungen an Passfotos für…
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