Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Gebühren

Euroscheine

Euroscheine © picture-alliance/dpa

02.02.2026 - Artikel

Allgemeines

Die Gebühren im Bereich des Auswärtigen Amts werden grundsätzlich nach den Vorgaben des Bundesgebührengesetz (BGebG) und der Allgemeinen Gebührenverordnung (AGebV) erhoben. Abweichungen hiervon sind u.a. im Konsulargesetz (KonsG) regelt.

Für Anträge in Visa-, Pass- bzw. Personalausweissachen richtet sich die Gebühr nach der für den jeweiligen Bereich geltenden Verordnung: im Einzelnen sind dies die Aufenthaltsverordnung , die Passverordnung sowie die Personalausweis-Gebührenverordnung.

Die Gebühren und Auslagen für alle weiteren konsularischen Leistungen wie z.B. Beurkundungen, Beglaubigungen, aber auch für die Hilfe bei Notlagen von Deutschen im Ausland werden von den deutschen Auslandsvertretungen und den Honorarkonsularbeamtinnen und –beamten auf Grundlage der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV) erhoben.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Zahlungsarten

Die Gebühren werden in Euro festgesetzt und können entweder

  • in bar in KRW oder

  • mit internationaler Kreditkare in EUR (Visa- oder Masterkarte; als Online-Kauf)

beglichen werden.

Bei Zahlungen in KRW wird der jeweils tagesaktuelle Wechselkurs der Botschaft zu Grunde gelegt.

Gebührentabellen

Visa

Visakategorie Gebühr in Euro
Schengen - Visa (Kurzzeitaufenthalte) 90
Nationale Visa (längerfristige Aufenthalte) 75

Weitere Informationen (u.a. auch zu möglichen Gebührenbefreiungen) finden Sie hier.

Pässe und Personalausweise

Reisepass Gebühr in Euro
Regulärer Reisepass (ab 24 Jahre) 106
Zuschlag bei Unzuständigkeit* + 70
Regulärer Reisepass (unter 24 Jahre) 73,50
Zuschlag bei Unzuständigkeit* + 37,50
Expresszuschlag + 32
Zuschlag für 48 statt 32 Seiten + 22
Vorläufiger Reisepass (Gültigkeit auf 1 Jahr begrenzt) 70
Zuschlag für Unzuständigkeit* + 26
Reiseausweis als Passersatz (RAP) 57
Reiseausweis als Passersatz (RAP) außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Botschaft 65
Wohnortänderung gebührenfrei
Personalausweis Gebühr in Euro
Personalausweis (unter 24 Jahre) 70,60
Personalausweis (ab 24 Jahre) 89
Zuschlag für Unzuständigkeit 13
Änderungen der eID-Funktion gebührenfrei

* Der Zuschlag für die Unzuständigkeit fällt an, wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind oder in einem Drittland wohnhaft sind. In diesem Fall muss die Botschaft bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes eine Passermächtigung beantragen.

Beglaubigungen, Bescheinigungen, Beurkundungen

Gebühr in Euro
Kopiebeglaubigung 27
Unterschriftsbeglaubigung (z.B. Genehmigungserklärung, Erbausschlagung) 60
Unterschriftsbeglaubigung für Namenserklärung (z.B. bei Antrag auf Nachbeurkundung der Geburt oder Ehe) 85
Übersetzungsbeglaubigung berechnet nach Zeitaufwand; für koreanische Personenstandsurkunden i.d.R. etwa 30 - 40
Konsularische Bescheinigung (z.B. Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses, Führerscheinbescheinigung) 36
Lebensbescheinigung (gesetzliche Rentenversicherung) gebührenfrei
Beurkundung von eidesstattlichen Versicherungen über den Familienstand 99
Dolmetschen im Rahmen einer Beurkundung berechnet nach Zeitaufwand
nach oben