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FAQ: Sonstiges

FAQ

FAQ

Nein, die Botschaft kann eine solche Bescheinigung nicht ausstellen. Sie müssen sich an die Meldebehörde (z.B. Bürgeramt, Rathaus) an Ihrem Wohnort in Deutschland wenden. Die Kontaktdaten und E-Mail Adresse finden Sie im Internet.

Bitte beantragen Sie eine offizielle Meldebescheinigung bei den koreanischen Behörden. Diese kann unserer Information zufolge auch auf Englisch ausgestellt werden.

Informationen zur Einfuhr und Mitnahme von Waren aller Art erhalten Sie beim deutschen Zoll.

Alle Informationen zur Einfuhr von Haustieren nach Deutschland finden Sie hier.

Sie sollten sich ggf. auch noch bei der zuständigen Behörde in Ihrem Einreisebundesland erkundigen.

Bitte informieren Sie sich vor dem Flug zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft über die Mitnahmebestimmungen.

Haustiere (Hunde und Katzen), die aus Deutschland eingeführt werden, benötigen einen Mikrochip, ein Tiergesundheitszeugnis, in dem die Identifikationsnummer des Chips angegeben ist.
Für Tiere, die älter als 90 Tage sind, muss zusätzlich einen Nachweis vorgelegt werden, dass sie mindestens 3 Monate und höchstens 24 Monate vor Einreise einem Test auf Antikörper gegen Tollwut unterzogen wurden. Der Antikörpertest muss in einem international anerkannten Labor (s. z. B. hier) durchgeführt worden sein und einen Wert von mindestens 0,5 IU/ml ergeben haben. Das Testergebnis muss im Tiergesundheitszeugnis festgehalten sein. Werden diese Nachweise nicht erbracht, werden die Haustiere in Quarantäne genommen.

Sollten Sie zusätzliche Informationen benötigen, erfragen Sie diese bitte bei der koreanischen Botschaft in Berlin oder das für Ihren Wohnort zuständige Konsulat.

Informationen hierzu erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung.

Bei deutschen Staatsangehörigen können Sie sich an die Meldebehörde am letzten bekannten Wohnort wenden. Bitte beachten Sie, dass die deutschen Datenschutzregelung die Herausgabe von Informationen verbieten oder einschränken.

Wenn es sich um koreanische Staatsangehörige handelt, können Sie sich entweder an das koreanische Außenministerium oder direkt an die koreanische Botschaft/ die koreanischen Konsulate in Deutschland wenden.

Sollten Sie befürchten, dass der Person, die Sie vermissen, etwas zugestoßen sein könnte (Gefahr für Leib oder Leben), empfehlen wir das Aufgeben einer Vermisstenanzeige bei Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle.

Bei koreanischen Staatsangehörigen wenden Sie sich bitte direkt an die koreanischen Behörden.

Bei deutschen Staatsangehörigen können Sie sich an die deutsche Botschaft wenden. Deutsche im Ausland sind jedoch nicht verpflichtet sich bei der Botschaft zu registrieren. Es ist daher möglich, dass der Botschaft keinerlei Informationen zur Person vorliegen. Zudem verbieten Datenschutzbestimmungen die Weitergabe von Informationen, wenn die gesuchte Person, die Weitergabe nicht wünscht.

Sollten Sie befürchten, dass der Person, die Sie vermissen, etwas zugestoßen sein könnte (Gefahr für Leib oder Leben), empfehlen wir das Aufgeben einer Vermisstenanzeige bei Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle.

Weitere Informationen finden Sie hier

Bitte informieren Sie sich für eine verbindliche Auskunft bei den koreanischen Behörden.

Grundsätzlich sind alle Ausländer, (auch E-4, E-5, D-7, D-8), die sich in Korea aufhalten, verpflichtet, eine Steuererklärungen abzugeben. Die Steuererklärung erfolgt nur über die Homepage des koreanischen Steueramtes. Bei der Steuererklärung müssen alle Nachweise über Steuerzahlungen vorgelegt werden. Für weitere Fragen zur Steuererklärung auf eng. wenden Sie sich bitte an Tel. 1588-0560 oder an NTS (englisch).

Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Korea. Bitte erkundigen Sie sich für weitere Fragen bei einem Steuerberater. Die Botschaft kann zu Steuerangelegenheiten nicht beraten.

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