Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
FAQ: Polizeiliches Führungszeugnis
FAQ
Alle wichtigen Informationen zum Führungszeugnis sowie das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.
Die Personenidentifikation kann entweder online durch die eID-Funktion Ihres Personalausweises oder durch eine Bestätigung der Botschaft auf dem Antragsformular erfolgen. Für die Bestätigung der Botschaft ist ein Termin in der Konsularabteilung notwendig.
Die Gebühr für die Bestätigung auf dem Antragsformular können Sie in der Gebührenübersicht abrufen. In dieser Gebühr ist die Gebühr für die Ausstellung des Führungszeugnisses noch nicht enthalten; diese muss gesondert an das Bundesamt für Justiz gezahlt werden.
Ja, eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich, wenn Sie das Führungszeugnis in Papierform beantragen. Die Botschaft muss sowohl Ihre Unterschrift als auch Ihre Identität bestätigen. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Alternativ können Sie das Führungszeugnis online mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises beantragen.
Die genaue Dauer der Bearbeitung hängt vom Bundesjustizamt ab. Bitte rechnen Sie aber damit, dass auf Grund des Postwegs, mit einer Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen gerechnet werden muss. Sollten Sie Ihr Führungszeugnis auch nach langer Wartezeit nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Justiz.
Koreanische Behörden verlangen gelegentlich, dass das Führungszeugnis mit einer Apostille versehen ist. Wenn Sie das Führungszeugnis bei einer koreanischen Stelle vorlegen müssen, erkundigen Sie sich dort bitte vorab, ob eine Apostille verlangt wird.
Die Apostille wird durch das Bundesverwaltungsamt in Köln erteilt. Bitte geben Sie in diesem Fall in einem Begleitschreiben an das Bundesamt für Justiz an, dass Sie eine Apostille benötigen. Das Bundesamt für Justiz wird Ihr Führungszeugnis dann nach Ausstellung an das Bundesverwaltungsamt weiterleiten.
Informationen des Bundesverwaltungsamts zur Erteilung einer Apostille finden Sie hier.
Das Führungszeugnis wird an Ihre private Anschrift im Ausland verschickt. Nur in absoluten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Botschaft ist eine Übersendung des Führungszeugnisses durch das Bundesjustizamt an die Botschaft möglich. Da die Botschaft nur alle zwei Wochen Post aus Deutschland erhält, ist hier zudem mit noch längeren Postwegen zu rechnen.