Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Liste von Anwälten und Informationen zum Rechtsbeistand
Zulassungsfragen
Es besteht kein Anwaltszwang, selbst beim Supreme Court ist eine anwaltliche Vertretung nicht vorgeschrieben. Für ausländische Prozessparteien empfiehlt sich jedoch die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, weil Gerichtssprache Koreanisch ist. Die zugelassenen koreanischen Anwälte können vor jedem Gericht in Korea auftreten.
Anspruch auf einen vom Gastland zu stellenden Pflichtverteidiger
Ein Pflichtverteidiger wird auf Antrag des Angeschuldigten unter den Voraussetzungen des Artikel 33 Nr. 5 Criminal Procedure Act bestellt, das auf seine finanzielle Lage und sonstige Gründe für das Fehlen eigener Verteidigung abstellt. Die Entscheidung trifft der zuständige Richter. Artikel 33 des Criminal Procedure Act gilt auch für inhaftierte Ausländer.
Gebührenregelung in Korea
Zu den Anwaltskosten gehören: der Vorschuss als Auftragsgebühr in Höhe von 5% des Streitwertes oder mindestens 300.000 Won; ein Tageshonorar und ein Erfolgshonorar von 25% bis 30% des Streitwertes. Es gibt keine dem deutschen System ähnliche Gebührentabelle. Allerdings existieren Richtlinien des Supreme Court und des Koreanischen Anwaltsvereins mit Empfehlungscharakter.
Anwaltsgebühren werden nur bis zur Höhe des in den Richtlinien des Supreme Court vorgegebenen Kostenrahmens als Verfahrenskosten anerkannt (Artikel 109 Civil Procedure Act). Dies bedeutet, dass selbst im Obsiegensfall weniger als die Hälfte der tatsächlich aufgewendeten Kosten von der gegnerischen Seite zu ersetzen sind.
Prozesskostenhilfe
Auch im Falle einer ausländischen Prozesspartei kann das Gericht gemäß Artikel 128 ff Civil Procedure Act auf Antrag oder von Amts wegen Prozesskostenhilfe gewähren. Voraussetzung hierfür ist einerseits die Hilfsbedürftigkeit der Prozesspartei und andererseits, dass der Prozess nicht offensichtlich erfolglos ist.
Andere Personen, die mit der Rechtsberatung bzw. Rechtsverfolgung beauftragt werden können
Auf Anfrage einer Prozesspartei können auch juristische Berufsschreiber - langjährige Beamte der Gerichte oder der Staatsanwaltschaft oder Personen, die das juristische Berufsschreiberexamen abgelegt haben - Dokumente erstellen und Beweise vorbereiten, die für den Prozess erforderlich sind, allerdings sind sie nicht berechtigt, die Partei im Prozess zu vertreten. Auch können neben den zugelassenen Rechtsanwälten Patentspezialisten, Buchprüfer und Zollspezialisten zur Vertretung der Partei im Rahmen ihres Fachgebietes ermächtigt werden. Die Deutsch-Koreanische Industrie und Handelskammer in Seoul berät gegen Entrichtung einer Gebühr über Investitionsmöglichkeiten, Firmengründungen sowie zum Arbeits- und Steuerrecht. Ferner unterstützt sie bei der Zahlungsabwicklung (Inkasso, außergerichtliche Streitbeilegung, Schiedsgerichtsverfahren), wobei auch diese Dienstleistung gebührenpflichtig ist.
Ebenfalls gewährt die Korea Legal Aid Corporation (KLC) allen sich in Korea aufhaltenden Ausländern Rechtsberatung und Rechtshilfe auf den Gebieten des Straf-, Zivil- und Familienrechts sowie in Verwaltungsverfahren und bei Verfassungsbeschwerden. Voraussetzung hierfür sind ein legaler Aufenthalt und ein Monatseinkommen von 1,7 Millionen Won oder weniger. Bei Frauen, die Opfer sexueller Gewalttaten wurden, sowie bei Prostituierten werden Beratung und Hilfe einkommensunabhängig gewährt.
Die Rechtsberatung erfolgt gebührenfrei. Sollte sich der Rechtsstreit auch unter Einbeziehung der KLC nicht einvernehmlich lösen lassen, gewährt diese weitergehende Rechtshilfen, wenn in der Sache hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Im Einzelnen bestimmt die KLC einen Anwalt und übernimmt vorerst dessen Kosten und die Gerichtsgebühren. Vom Ratsuchenden sind diese Auslagen grundsätzlich nur dann zu erstatten, wenn er in der Hauptsache obsiegt. Gleichzeitig eröffnet ihm dies jedoch die Möglichkeit, die Kosten gegenüber dem Gegner geltend zu machen. Verliert er dagegen in der Hauptsache, sind von ihm nur die Gerichtskosten zu bezahlen. In Fällen mit einem Streitwert von weniger als 5 Mio. Won entfällt eine Kostenerstattung ganz.
Zu erreichen ist die KLC über Internet www.klac.or.kr, Telefon (koreaweit unter der Rufnummer 132) und Fax (02-3482-6556). Die Beratung erfolgt aber grundsätzlich nur in koreanischer Sprache. Dem Ratsuchenden ist daher anzuraten, sich von einer koreanischsprachigen Person zu den Terminen begleiten zu lassen.
Informationen zu Familienrecht sind unter www.lawhome.or.kr zu finden.
Der Botschaft sind unten stehende Anwaltsbüros bekannt, bei denen deutschsprachige Rechtsanwälte beschäftigt sind. Nach Kenntnis der Botschaft übernehmen die meisten der genannten Kanzleien bei Bedarf auch Strafsachen; ggf. empfiehlt sich eine telefonische Kontaktaufnahme zur Klärung insbesondere auch der Honorarvorstellungen (Informationen zu Pflichtverteidigern s. oben).
Zudem bietet das Seoul Global Center Beratung zu unterschiedlichen Rechtsbereichen an, darunter auch zu Strafsachen. Die erste Beratung ist in der Regel kostenlos. Die Kontaktaufnahme ist in verschiedenen Sprachen telefonisch möglich: Seoul Global Center.
Die Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernommen und mit der Nennung auf dieser Liste ist keine Empfehlung oder qualitative Bewertung verbunden.
Die Landesvorwahl aus Deutschland für Südkorea lautet 0082. Bei der nachfolgend angegebenen Ortsvorwahl muss bei einem Anruf aus Deutschland die 0 weggelassen werden.
| Ansprechpartner | RA Dr. Michael Won-Min SUH Herr Hee-Gang SHIN, Partner RA Peter I. Kimm |
| Sprache | Deutsch, Englisch, Koreanisch |
| Fachrichtungen | Wirtschafts- und Steuerrecht, Firmengründungen, Merger & Aquisition, Arbeitsrecht, Kartellrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Banking & Finance, Gerichts- und Schiedsverfahren, geistiges Eigentum |
| Kontaktinformationen | 133 Teheran-Ro, Gangnam-gu, Seoul, 06133 RA Dr. Michael Won-Min SUH Herr Hee-Gang SHIN RA Peter I. Kimm |
* Deutsche Studenten und Referendare haben die Möglichkeit ein Praktikum bzw. die Anwalts-/
Wahlstation abzuleisten.
| Ansprechhpartner | RA Joachim NOWAK |
| Sprache | Deutsch und Englisch |
| Fachrichtungen | Wirtschafts- und Steuerrecht, Firmengründungen, Compliance, Merger & Aquisition, Arbeitsrecht, Bank- und Versicherungsrecht, Kartellrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Datenschutz |
| Kontaktinformationen | DAERYOOK & AJU LLC 10F, Donghoon Tower, 317 Teheran-ro, Gangnam-gu, Seoul 06151, KoreaTel.: 02-3016 9594 Fax: 02-3016 5222 Mobil: 010 9001 6430 E-mail: nowak@draju.com Homepage: www.draju.com |
* RA Nowak bildet deutsche Rechtsreferendare aus.
| Ansprechpartner | Martin KAGERBAUER (Rechtsanwalt) Fax: 02-2122-3800 Gill-Sang LEE (Koreanischer Patentanwalt) Fax: 02-763-7434 Jeung-Jun PARK (Rechtsanwalt) Fax: 02-737-9091/9092 Jung-Taek PARK (Koreanischer Rechtsanwalt) Fax: 02-737-9091/9092 Andreas SCHAPOWALOW (Rechtsanwalt) Fax: 02-737-9091/9092 |
| Sprache | Deutsch, Englisch und Koreanisch |
| Fachrichtungen | Alle Bereiche des Wirtschaftsrechts (u.a. Gesellschaftsrecht, M&A, Arbeitsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Compliance, gewerblicher Rechtsschutz, Prozessführung und Schiedsverfahren, Banking & Finanzrecht, Datenschutz, Corporate, Investment, Internationale Schiedsgerichtsbarkeit) |
| Kontaktinformationen | 39, Sajik-ro 8-gil (Seyang Bldg., Naeja-dong), Jongno-gu, Seoul 03170 2. Standort: Jeongdong Building, 17F, Fax: 02-2122-3800/02-741-0328 |
* Deutsche Rechtsreferendare werden regelmäßig ausgebildet.
| Ansprechpartner | Frau Juhwa SHIN |
| Sprache | Deutsch, Koreanisch, Englisch |
| Fachrichtungen | allg. Wirtschaftsrecht, insb. |
| Kontaktinformationen | 7F, 333, Teheran-ro, Gangnam-gu, Seoul 06150 Tel.: 02-522-4264 Fax: 02-522-4265 Mobil: 010-8927-9919 (auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten) E-mail: juhshin@lawyj.com |
| Ansprechpartner | Herr Bernhard VOGEL |
| Sprache | Deutsch, Englisch |
| Fachrichtungen | Fachrichtung: allg. Wirtschafts-, Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits-, Kartellrecht, M&A, gewerblicher Rechtsschutz, Bank- und Versicherungsrecht |
| Kontaktinformationen | 18 th , 22 nd , 23 rd , 34 th Fl. ASEM Tower, 517, Yeongdongdae-ro, Gangnam-gu, Seoul 06164 (auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten) |
| Ansprechpartner | Herr RA Moritz WINKLER |
| Sprache | Deutsch, Englisch |
| Fachrichtungen | Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Schiedsverfahren |
| Kontaktinformationen | Parnas Tower 38 Fl. (auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten) |
* Zulassung als Schiedsrichter beim Korean Commercial Arbitration Board (KCAB)
* Deutsche Referendare haben die Möglichkeit, die Wahlpflichtstation zu absolvieren.
| Ansprechpartner | Avocat Philippe Shin |
| Sprache | Englisch, Koreanisch, Französisch |
| Fachrichtungen | Alle Bereiche des Wirtschaftsrechts (u.a. Gesellschaftsrecht, M&A, Arbeitsrecht, Wettbewerbs und Kartellrecht, Immobilienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Prozessführung und Schiedsverfahren, Compliance, Strafrecht und Wirtschaftsrecht) Deutsche Studenten und Referendare haben die Möglichkeit, ein Praktikum bzw. die Anwalts-/ Wahlstation abzuleisten. |
| Kontaktinformationen | 23rd Fl., D-Tower (D2), 17 Jongno 3-gil, Jongno-gu, Seoul 03155 Avocat Philippe Shin: Tel.: 02-316-4206 Fax: 02-756-6226 Website: www.shinkim.com/eng/main/.asp |
Korean Bar Association
18th Fl., Samwon Tower Bldg., 124, Teheran-ro, Gangnam-gu, Seoul 06234
Tel: 02-3476-4000 / 02-2087-7781-3 (International Affairs)
Fax: 02-3476-4008 / 02-3476-2770 (International Affairs)
Website: www.koreanbar.or.kr/eng/default.asp
| Ansprechpartner | Herr Emiliano Nasti |
| Sprache | Englisch, Italienisch, Französisch |
| Fachrichtung | Criminal Law, Criminal Investigation and Trial, Immigration Law, Labor Law, Company Formation, Corporate Law, Contract Law, M&A, Civil Litigation, Antitrust, Tax, Data Protection |
| Kontaktinformationen | 9th Floor, Shinhan Bank Building, 20, Sejong-daero 9-gil, Jung-gu, Seoul 04513 Tel.: 02-772-2714 Mobile: 010-9392-2528 E-mail: enasti@hmplaw.com Website: www.hmplaw.com |
Kristen Yeji Lee
Korean Attorney-at-Law
4F, 13-14F, 81, Banpo-daero 30gil, Seochu-gu, Seoul, South Korea
Tel: 02 2 6952 0116 und 02 22138 0047
Fax: 02 2 588 8933
E-Mail: kristen@pslaw.co.kr
| Ansprechpartner | Sabrina Yi |
| Sprache | English, Koreanisch, Chinesisch |
| Fachrichtung | Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Firmengründung |
| Kontaktinformation | 8th Floor, Gangnam-daero 200, Seochu-gu, Seoul, Südkorea Tel.: +82 575 2554; +82 010 7901 0941 Email: s.yi@seoullawgroup.com; info@seoullawgroup.com www.seoullawgroup.com |
| Ansprechpartner | Arynn LEE |
| Sprache | Deutsch, Englisch |
| Fachrichtung | Medizinrecht |
| Kontaktinformationen | 18, Beopwon-ro Yeonje-gu, Busan 47511 Tel.: 051-502-3210 Fax: 051-506-2662 E-mail: arynnlee.lawyer@gmail.com |
* Deutsche Referendare können ausgebildet werden.
| Ansprechpartner | Dodum Jeong |
| Sprache | Deutsch, Englisch, Koreanisch |
| Fachrichtung | Strafrecht, Arbeitsrecht, Baurecht |
| Kontaktinformationen | 60, Centum Buk-daero, Haeundae-gu, Busan 48059 Tel.: 051-784-0022 Fax: 051-784-0020 E-mail: djeong@jinandkim.com |
* Deutsche Referendare können ausgebildet werden.