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Liste von Anwälten und Informationen zum Rechtsbeistand

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Zulassungsfragen

Es besteht kein Anwaltszwang, selbst beim Supreme Court ist eine anwaltliche Vertretung
nicht vorgeschrieben. Für ausländische Prozessparteien empfiehlt sich jedoch die Vertretung durch einen Rechtsanwalt, weil Gerichtssprache Koreanisch ist.
Die zugelassenen koreanischen Anwälte können vor jedem Gericht in Korea auftreten.

Anspruch auf einen vom Gastland zu stellenden Pflichtverteidiger

Ein Pflichtverteidiger wird auf Antrag des Angeschuldigten unter den Voraussetzungen des
Artikel 33 Nr. 5 Criminal Procedure Act bestellt, das auf seine finanzielle Lage und sonstige
Gründe für das Fehlen eigener Verteidigung abstellt. Die Entscheidung trifft der zuständige
Richter. Artikel 33 des Criminal Procedure Act gilt auch für inhaftierte Ausländer.

Gebührenregelung in Korea
Zu den Anwaltskosten gehören: der Vorschuss als Auftragsgebühr in Höhe von 5% des
Streitwertes oder mindestens 300.000 Won; ein Tageshonorar und ein Erfolgshonorar von
25% bis 30% des Streitwertes. Es gibt keine dem deutschen System ähnliche Gebührentabelle.
Allerdings existieren Richtlinien des Supreme Court und des Koreanischen Anwaltsvereins
mit Empfehlungscharakter.

Anwaltsgebühren werden nur bis zur Höhe des in den Richtlinien des Supreme Court
vorgegebenen Kostenrahmens als Verfahrenskosten anerkannt (Artikel 109 Civil Procedure
Act). Dies bedeutet, dass selbst im Obsiegensfall weniger als die Hälfte der tatsächlich
aufgewendeten Kosten von der gegnerischen Seite zu ersetzen sind.

Prozesskostenhilfe
Auch im Falle einer ausländischen Prozesspartei kann das Gericht gemäß Artikel 128 ff Civil
Procedure Act auf Antrag oder von Amts wegen Prozesskostenhilfe gewähren. Voraussetzung hierfür ist einerseits die Hilfsbedürftigkeit der Prozesspartei und andererseits, dass der Prozess nicht offensichtlich erfolglos ist.

Andere Personen, die mit der Rechtsberatung bzw. Rechtsverfolgung beauftragt werden können
Auf Anfrage einer Prozesspartei können auch juristische Berufsschreiber - langjährige Beamte der Gerichte oder der Staatsanwaltschaft oder Personen, die das juristische
Berufsschreiberexamen abgelegt haben - Dokumente erstellen und Beweise vorbereiten, die für den Prozess erforderlich sind, allerdings sind sie nicht berechtigt, die Partei im Prozess zu vertreten. Auch können neben den zugelassenen Rechtsanwälten Patentspezialisten, Buchprüfer und Zollspezialisten zur Vertretung der Partei im Rahmen ihres Fachgebietes ermächtigt werden. Die Deutsch-Koreanische Industrie und Handelskammer in Seoul berät gegen Entrichtung einer Gebühr über Investitionsmöglichkeiten, Firmengründungen sowie zum Arbeits- und Steuerrecht. Ferner unterstützt sie bei der Zahlungsabwicklung (Inkasso, außergerichtliche Streitbeilegung, Schiedsgerichtsverfahren), wobei auch diese Dienstleistung gebührenpflichtig ist.

Ebenfalls gewährt die Korea Legal Aid Corporation (KLC) allen sich in Korea aufhaltenden
Ausländern Rechtsberatung und Rechtshilfe auf den Gebieten des Straf-, Zivil- und
Familienrechts sowie in Verwaltungsverfahren und bei Verfassungsbeschwerden.
Voraussetzung hierfür sind ein legaler Aufenthalt und ein Monatseinkommen von 1,7 Millionen Won oder weniger. Bei Frauen, die Opfer sexueller Gewalttaten wurden, sowie bei
Prostituierten werden Beratung und Hilfe einkommensunabhängig gewährt.

Die Rechtsberatung erfolgt gebührenfrei. Sollte sich der Rechtsstreit auch unter Einbeziehung der KLC nicht einvernehmlich lösen lassen, gewährt diese weitergehende Rechtshilfen, wenn in der Sache hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Im Einzelnen bestimmt die KLC einen Anwalt und übernimmt vorerst dessen Kosten und die Gerichtsgebühren. Vom Ratsuchenden sind diese Auslagen grundsätzlich nur dann zu erstatten, wenn er in der Hauptsache obsiegt.
Gleichzeitig eröffnet ihm dies jedoch die Möglichkeit, die Kosten gegenüber dem Gegner
geltend zu machen. Verliert er dagegen in der Hauptsache, sind von ihm nur die
Gerichtskosten zu bezahlen. In Fällen mit einem Streitwert von weniger als 5 Mio. Won
entfällt eine Kostenerstattung ganz.

Zu erreichen ist die KLC über Internet www.klac.or.kr, Telefon (koreaweit unter der
Rufnummer 132) und Fax (02-3482-6556). Die Beratung erfolgt aber grundsätzlich nur in
koreanischer Sprache. Dem Ratsuchenden ist daher anzuraten, sich von einer
koreanischsprachigen Person zu den Terminen begleiten zu lassen.

Informationen zu Familienrecht sind unter www.lawhome.or.kr zu finden.

Der Botschaft sind unten stehende Anwaltsbüros bekannt, bei denen deutschsprachige
Rechtsanwälte beschäftigt sind. Nach Kenntnis der Botschaft übernehmen die meisten der
genannten Kanzleien bei Bedarf auch Strafsachen; ggf. empfiehlt sich eine telefonische
Kontaktaufnahme zur Klärung insbesondere auch der Honorarvorstellungen (Informationen zu Pflichtverteidigern s. oben).

Zudem bietet das Seoul Global Center Beratung zu unterschiedlichen Rechtsbereichen an, darunter auch zu Strafsachen. Die erste Beratung ist in der Regel kostenlos. Die Kontaktaufnahme ist in verschiedenen Sprachen telefonisch möglich: Seoul Global Center.

Die Angaben erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Es wird keine Gewähr für die
Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernommen und mit der Nennung auf dieser Liste ist keine Empfehlung oder qualitative Bewertung verbunden.

Die Landesvorwahl aus Deutschland für Südkorea lautet 0082. Bei der nachfolgend angegebenen Ortsvorwahl muss bei einem Anruf aus Deutschland die 0 weggelassen werden.

Ansprechpartner
RA Dr. Michael Won-Min SUH
Herr Hee-Gang SHIN, Partner
Sprache
Deutsch, Englisch, Koreanisch
Fachrichtungen
Wirtschafts- und Steuerrecht, Firmengründungen, Merger & Aquisition, Arbeitsrecht, Kartellrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Banking & Finance, Gerichts- und Schiedsverfahren, geistiges Eigentum
Kontaktinformationen

133 Teheran-Ro, Gangnam-gu, Seoul, 06133
Tel.: 02-3404-0000 (Zentrale)
Fax: 02-3404-0001
Webseite: www.bkl.co.kr

RA Dr. Michael Won-Min SUH
Tel.: 82-2-3404-0246
Fax: 82-2-3404-7692
E-mail: michael.suh@bkl.co.kr

Herr Hee-Gang SHIN
Tel.: 82-2-3404-0156
Fax: 82-2-3404-7307
E-mail: heegang.shin@bkl.co.kr

* Deutsche Studenten und Referendare haben die Möglichkeit ein Praktikum bzw. die Anwalts-/
Wahlstation abzuleisten.

Ansprechhpartner
RA Joachim NOWAK
Sprache
Deutsch und Englisch
Fachrichtungen
Wirtschafts- und Steuerrecht, Firmengründungen, Compliance,
Merger & Aquisition, Arbeitsrecht, Bank- und
Versicherungsrecht, Kartellrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Datenschutz
Kontaktinformationen

DAERYOOK & AJU LLC

10F, Donghoon Tower, 317 Teheran-ro, Gangnam-gu, Seoul 06151, Korea
Tel.: 02-3016 9594
Fax: 02-3016 5222
Mobil: 010 9001 6430
E-mail: nowak@draju.com
Homepage: www.draju.com

* RA Nowak bildet deutsche Rechtsreferendare aus.

Ansprechpartner

Martin KAGERBAUER (Rechtsanwalt)
Tel: 02-3703-1417

Fax: 02-2122-3800
E-mail: mkagerbauer@kimchang.com

Gill-Sang LEE (Koreanischer Patentanwalt)
Tel: 02-6488-4073

Fax: 02-763-7434
E-mail: gslee@kimchang.com

Jeung-Jun PARK (Rechtsanwalt)
Tel: 02-3703-1153

Fax: 02-737-9091/9092
E-mail: jeungjun.park@kimchang.com

Jung-Taek PARK (Koreanischer Rechtsanwalt)
Tel: 02-3703-1282

Fax: 02-737-9091/9092
E-mail: jtpark@kimchang.com

Andreas SCHAPOWALOW (Rechtsanwalt)
Tel: 02-3703-8181

Fax: 02-737-9091/9092
E-mail: Andreas.schapowalow@kimchang.com

SpracheDeutsch, Englisch und Koreanisch
FachrichtungenAlle Bereiche des Wirtschaftsrechts (u.a. Gesellschaftsrecht, M&A, Arbeitsrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Compliance, gewerblicher Rechtsschutz, Prozessführung und Schiedsverfahren, Banking & Finanzrecht, Datenschutz, Corporate, Investment, Internationale Schiedsgerichtsbarkeit)
Kontaktinformationen

39, Sajik-ro 8-gil (Seyang Bldg., Naeja-dong), Jongno-gu, Seoul 03170
Tel: 02-3703-1114 (Zentrale)
Fax: 02-737-9091
Website: www.kimchang.com

2. Standort: Jeongdong Building, 17F,
21-15 Jeongdong-gil, Jung-gu, Seoul 04518
Tel: 02-2122-3900

Fax: 02-2122-3800/02-741-0328

* Deutsche Rechtsreferendare werden regelmäßig ausgebildet.

Ansprechpartner
Frau Juhwa SHIN
Sprache
Deutsch, Koreanisch, Englisch
Fachrichtungen

allg. Wirtschaftsrecht, insb.
Firmengründung, Betreuung Im-/Export Unternehmensberatung, Handelsstreitigkeiten, Scheidungsrecht

Kontaktinformationen
7F, 333, Teheran-ro, Gangnam-gu, Seoul 06150
Tel.: 02-522-4264
Fax: 02-522-4265
Mobil: 010-8927-9919 (auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten)
E-mail: juhshin@lawyj.com

Ansprechpartner
Herr Bernhard VOGEL
Sprache
Deutsch, Englisch
Fachrichtungen

Fachrichtung: allg. Wirtschafts-, Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits-, Kartellrecht, M&A, gewerblicher Rechtsschutz, Bank- und Versicherungsrecht
27 Jahre Korea-Erfahrung, Partner zahlreicher öffentlicher Institutionen in Korea und Deutschland, Zulassung als Rechtsanwalt in D und beim Korean Commercial Arbitration Board KCAB,
Bewerbungen von Rechtsreferendaren mit überdurchschnittlicher Qualifikation sind erwünscht.

Kontaktinformationen

18 th , 22 nd , 23 rd , 34 th Fl. ASEM Tower, 517, Yeongdongdae-ro, Gangnam-gu, Seoul 06164
Tel.: 02-6003-7000 / -7077 (direkt)
Fax: 02-6003-7806
Mobil: 019-307-3780

(auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten)
E-mail: bvogel@yoonyang.com


Ansprechpartner
Herr RA Moritz WINKLER
Sprache
Deutsch, Englisch
Fachrichtungen

Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Schiedsverfahren
Der „German Desk“ betreut deutsche und koreanische Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts.
Zulassung als Schiedsrichter beim Korean Commercial Arbitration Board (KCAB).

Kontaktinformationen

Parnas Tower 38 Fl.
521, Teheran-ro, Gangnam-gu
Seoul 06164
Tel.: 02-528-5200 (Zentrale) / 02-528-5483 (direkt)
Fax: 02-528-5300
Mobil: 010-5016-5483

(auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten)
E-mail: mwinkler@yulchon.com

* Zulassung als Schiedsrichter beim Korean Commercial Arbitration Board (KCAB)
* Deutsche Referendare haben die Möglichkeit, die Wahlpflichtstation zu absolvieren.

Ansprechpartner

Rechtsanwalt Peter I. Kimm

Avocat Philippe Shin

Sprache
Deutsch, Englisch, Koreanisch, Französisch
Fachrichtungen

Alle Bereiche des Wirtschaftsrechts (u.a. Gesellschaftsrecht, M&A, Arbeitsrecht, Wettbewerbs und Kartellrecht, Immobilienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Prozessführung und Schiedsverfahren, Compliance, Strafrecht und Wirtschaftsrecht)


Deutsche Studenten und Referendare haben die Möglichkeit, ein Praktikum bzw. die Anwalts-/ Wahlstation abzuleisten.

Kontaktinformationen

23rd Fl., D-Tower (D2), 17 Jongno 3-gil, Jongno-gu, Seoul 03155


RA Peter Kimm:

Tel.: 02-316-4850
E-mail: pkimm@shinkim.com


Avocat Philippe Shin:

Tel.: 02-316-4206
E-mail:pjshin@shinkim.com


Fax: 02-756-6226

Website: www.shinkim.com/eng/main/.asp

* Deutsche Referendare können ausgebildet werden.

Korean Bar Association
18th Fl., Samwon Tower Bldg., 124, Teheran-ro, Gangnam-gu, Seoul 06234
Tel: 02-3476-4000 / 02-2087-7781-3 (International Affairs)
Fax: 02-3476-4008 / 02-3476-2770 (International Affairs)
Website: www.koreanbar.or.kr/eng/default.asp

AnsprechpartnerHerr Emiliano Nasti
SpracheEnglisch, Italienisch, Französisch
FachrichtungCriminal Law, Criminal Investigation and Trial, Immigration Law, Labor Law, Company Formation, Corporate Law, Contract Law, M&A, Civil Litigation, Antitrust, Tax, Data Protection
Kontaktinformationen9th Floor, Shinhan Bank Building, 20, Sejong-daero 9-gil, Jung-gu, Seoul 04513
Tel.: 02-772-2714
Mobile: 010-9392-2528
E-mail: enasti@hmplaw.com
Website: www.hmplaw.com

Kristen Yeji Lee

Korean Attorney-at-Law

4F, 13-14F, 81, Banpo-daero 30gil, Seochu-gu, Seoul, South Korea

Tel: 02 2 6952 0116 und 02 22138 0047

Fax: 02 2 588 8933

E-Mail: kristen@pslaw.co.kr

Ansprechpartner
Arynn LEE
Sprache
Deutsch, Englisch
Fachrichtung
Medizinrecht
Kontaktinformationen
18, Beopwon-ro Yeonje-gu, Busan 47511
Tel.: 051-502-3210
Fax: 051-506-2662
E-mail: arynnlee.lawyer@gmail.com

* Deutsche Referendare können ausgebildet werden.

Ansprechpartner
Dodum Jeong
Sprache
Deutsch, Englisch, Koreanisch
Fachrichtung
Strafrecht, Arbeitsrecht, Baurecht
Kontaktinformationen
60, Centum Buk-daero, Haeundae-gu, Busan 48059
Tel.: 051-784-0022
Fax: 051-784-0020
E-mail: djeong@jinandkim.com

* Deutsche Referendare können ausgebildet werden.

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