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Führungszeugnis
Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Wer in Deutschland keinen Wohnsitz hat, kann ein Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen. Die Unterschrift auf dem Antragsformular muss bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beglaubigt werden. Die Gebühr hierfür beträgt 34,07 € (zu zahlen in KRW zum jeweils festgelegten Umrechnungskurs oder mit Kreditkarte (nur Visa/Master)). In dieser Gebühr ist die Gebühr für die Ausstellung des Führungszeugnisses noch nicht enthalten; diese muss gesondert an das Bundesamt für Justiz gezahlt werden.
Eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Die Botschaft muss sowohl Ihre Unterschrift als auch Ihre Identität bestätigen. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie sowohl das ausgefüllte Antragsformular, wie auch Ihren Reisepass oder Personalausweis mit.
Das Antragsformular ist anschließend durch Sie selbst an das Bundesamt für Justiz zu senden.
Alternativ besteht die Möglichkeit, das Führungszeugnis online mit Hilfe des Personalausweises zu beantragen. Die Voraussetzungen hierzu, weitere Informationen, sowie das Antragsformular zum Herunterladen finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Justiz.
Koreanische Behörden verlangen gelegentlich, dass das Führungszeugnis mit einer Apostille versehen ist. Wenn Sie das Führungszeugnis bei einer koreanischen Stelle vorlegen müssen, erkundigen Sie sich dort bitte vorab, ob eine Apostille verlangt wird. Die Apostille wird durch das Bundesverwaltungsamt in Köln erteilt. Bitte geben Sie in diesem Fall in einem Begleitschreiben an das Bundesamt für Justiz an, dass Sie eine Apostille benötigen. Das Bundesamt für Justiz wird Ihr Führungszeugnis dann nach Ausstellung an das Bundesverwaltungsamt weiterleiten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesverwaltungsamts.
Kann ich mein Führungszeugnis an die Botschaft schicken lassen?
Das Führungszeugnis wird an Ihre private Anschrift im Ausland verschickt. Nur in Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Botschaft ist eine Übersendung des Führungszeugnisses durch das Bundesjustizamt an die Botschaft möglich. Da die Botschaft nur alle zwei Wochen Post aus Deutschland erhält, ist hier zudem mit noch längeren Postwegen zu rechnen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten.
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