Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
FAQ: Praktikum / Ausbildung
FAQ
Eine studentische Arbeitserlaubnis für Ausländer wird immer für ein konkretes Praktikum beantragt. Es muss also zuerst ein passendes Praktikum gefunden werden, bevor die Arbeitserlaubnis beantragt werden kann.
Für ein Praktikum im Rahmen eines Studiums können z.B. Studierende zugelassen werden
- bei denen das Praktikum in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Fachstudium steht und
- die an einer ausländischen Fachhochschule oder Universität immatrikuliert sind und mindestens 4 Fachsemester absolviert haben.
Ein Praktikum kann maximal 12 Monate dauern. Diese 12 Monate müssen nicht am Stück
abgeleistet werden, sondern können gesplittet und über die gesamte Studiendauer
verteilt werden. Für Praktika gilt grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn, soweit kein gesetzlich geregelter Ausnahmetatbestand nach dem MiLoG vorliegt.
Andere Praktika und Hospitationen können beispielsweise während eines Working-Holiday-Aufenthalts absolviert werden.
- zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
- gültiger Reisepass (und zwei Kopien der Seiten mit den Personaldaten)
- zwei aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate) mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm). Es dürfen keine Veränderungen oder kosmetische Korrekturen an dem Foto vorgenommen werden!
- ggf. gültige koreanische Alien Registration Card
- zwei Kopien des Praktikumvertrags des deutschen Arbeitsgebers mit den für einen Arbeitsvertrag üblichen Angaben zur Art der Arbeit, Aufgaben, Arbeitszeit, monatliche Vergütung, Regelung der Sozialversicherung, Dauer des Arbeitsverhältnisses etc.
- Nachweise zur Qualifikation (Hochschulabschluss, Fortbildungen, bisherige Praxis)
- Nachweise über Unterkunft und Flugtickets
- Lebenslauf
- Original eines Einladungsschreibens des deutschen Arbeitgebers mit Angabe von Firmenanschrift und Kontaktperson
- Ggf. das schriftliche Einvernehmen der Bundesagentur für Arbeit
Alle Unterlagen müssen persönlich und im Original eingereicht werden. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Informationen zu Arbeit und Ausbildung von Fachkräften finden Sie unter: Make it in Germany
- zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
- gültiger Reisepass (und zwei Kopien der Seiten mit den Personaldaten)
- zwei aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate) mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm). Es dürfen keine Veränderungen oder kosmetische Korrekturen an dem Foto vorgenommen werden!
- ggf. gültige koreanische Alien Registration Card
- zwei Kopien des Ausbildungsvertrags des deutschen Arbeitsgebers mit den für einen Arbeitsvertrag üblichen Angaben zur Art der Arbeit, Aufgaben, Arbeitszeit, monatliche Vergütung, Regelung der Sozialversicherung, Dauer des Arbeitsverhältnisses etc.
- Nachweise zur Qualifikation (Hochschulabschluss, Fortbildungen, bisherige Praxis)
- Lebenslauf
- Original eines Einladungsschreibens des deutschen Arbeitgebers mit Angabe von Firmenanschrift und Kontaktperson
Alle Unterlagen müssen persönlich und im Original eingereicht werden. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.