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FAQ: Au-Pair
FAQ
Falls Sie Fragen zu Ihrem Au-Pair Aufenthalt haben, können Sie die „Gütegemeinschaft Au Pair“ kontaktieren. Dies ist eine deutsche Einrichtung, die sich mit Qualitätsstandards und –Problemen von Au-Pair Vermittlungen und -Verträgen auseinandersetzt.
Gütegemeinschaft Au pair e.V.
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Tel.: 00149-228-9506120
Fax: 00149-228-9506199
www.guetegemeinschaft-aupair.de
info@guetegemeinschaft-aupair.de
Notfallhotline: 0800-111-0-111/-222
- Zwischen 18 und 26 Jahre alt
- Arbeit muss mindestens 6 Monate und kann maximal ein Jahr dauern
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache müssen vorhanden sein
- zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
- gültiger Reisepass (Original und zwei Kopien der Seite mit den Personaldaten)
- zwei aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate) mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm). Es dürfen keine Veränderungen oder kosmetische Korrekturen an dem Foto vorgenommen werden!
- Nachweis über den Erwerb von Grundkenntnissen der deutschen Sprache
- Motivationsschreiben
- Au-Pair-Vertrag mit einer Familie, in der hauptsächlich Deutsch gesprochen wird oder Au-Pair-Vermittlungsvertrag (falls eine Au-Pair-Agentur in Anspruch genommen wird); der Au-Pair-Vertrag sollte in etwa dem Muster unter folgendem Link entsprechen
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Sie müssen Deutsch mindestens auf dem Niveau A1 beherrschen. Sie können dies durch ein Zertifikat (z.B. vom Goethe Institut) nachweisen. Die Botschaft behält sich vor, die Deutschkenntnisse durch einen kurzen Dialog am Schalter abzuprüfen.
Nein. Grundsätzlich dient ein Au Pair Aufenthalt der Verbesserung der Sprachkenntnisse. Deshalb soll Deutsch die Muttersprache der Gastfamilie sein. Ein Aufenthalt bei einer deutsch/koreanischen Familie ist deshalb nicht möglich.