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FAQ: Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme

FAQ

FAQ

  • zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
  • gültiger Reisepass (und zwei Kopien der Seiten mit den Personaldaten)
  • zwei aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate) mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm)
  • ggf. gültige koreanische Alien Registration Card
  • Lebenslauf über den beruflichen Werdegang, mit Zeugnissen, Diplomen o.ä.
  • Deutscher Hochschulabschluss oder anerkannter ausländischer, einem deutschen vergleichbarer Hochschulabschluss (ANABIN)
  • Motivationsschreiben mit Angaben zur geplanten Arbeitsplatzsuche (Branche, Region, geplanter Aufenthaltsort/Unterkunft etc.)
  • Nachweis der Finanzierung des gesamten Aufenthalts
  • Nachweis ausreichender Krankenversicherung für den gesamten Zeitraum
  • Soweit verfügbar: weitere Nachweise über Ihre Vorbereitung der Arbeitsplatzsuche

Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen. Bitte legen Sie einen Ausdruck über Vergleichbarkeit der Hochschule und des Abschlusses vor.

Alle Unterlagen müssen persönlich und im Original eingereicht werden. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

  • zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
  • gültiger Reisepass (und zwei Kopien der Seiten mit den Personaldaten)
  • zwei aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate) mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm)
  • ggf. gültige koreanische Alien Registration Card
  • zwei Kopien des Arbeitsvertrags des deutschen Arbeitsgebers mit den für einen Arbeitsvertrag üblichen Angaben zur Art der Arbeit, Aufgaben, Arbeitszeit, monatliche Vergütung, Regelung der Sozialversicherung, Dauer des Arbeitsverhältnisses etc.
  • Nachweise zur Qualifikation (Hochschulabschluss, Fortbildungen, bisherige Praxis)
  • Lebenslauf
  • Original eines Einladungsschreibens des deutschen Arbeitgebers mit Angabe von Firmenanschrift und Kontaktperson

Alle Unterlagen müssen persönlich und im Original eingereicht werden. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

Ein Anspruch auf Familiennachzug besteht nur für Ehegatten und minderjährige Kinder. Zusätzlich zu den vom Erwerbstätigen selbst verlangten Unterlagen:

  • zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
  • gültiger Reisepass der Familienangehörigen (und zwei Kopien der Seiten mit den Personaldaten)
  • zwei aktuelle Passfotos pro Person (nicht älter als 6 Monate) mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm)
  • ggf. gültige koreanische Alien Registration Card
  • Familienregisterauszug im Original mit Apostille und deutscher Übersetzung. Im Einzelfall kann eine Apostille, Legalisation oder Echtheitsüberprüfung erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich auf der Webseite der jeweiligen deutschen Vertretung in dem Ausstellungsland der Urkunde.

Ja, die Beantragung einer Blue Card ist möglich.
Voraussetzungen sind:

  • ein deutscher anerkannter ausländischer Hochschulabschluss oder ein mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss (ANABIN)
  • Informationen zu Mindestgehalt, besondere Berufsgruppen und anderes finden Sie unter Blaue Karte EU
  • Arbeitsvertrag oder konkretes Arbeitsplatzangebot für eine der Qualifikation angemessene Beschäftigung

Ob Ihr ausländischer Hochschulabschluss anerkannt oder vergleichbar ist, können Sie in der Datenbank ANABIN abfragen. Bitte legen Sie einen Ausdruck über Vergleichbarkeit der Hochschule und des Abschlusses vor.

Als hochqualifiziert gelten insbesondere Wissenschaftler mit besonders hoher Qualifikation oder Fachkenntnissen in einem Bereich, Lehrpersonen (z.B. Lehrstuhlinhaber, Institutionsdirektor) und wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion (z.B. eigenständige Leitung einer Abteilung oder von Projekten).

Alle Dokumente müssen im Original vorliegen.

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