Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Nationales Visum
Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).
Familienzusammenführung
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen im Original persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft in Seoul ein.
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- gültiger Reisepass (und eine Kopie der Seiten mit den Personaldaten)
- zwei aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate) mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm)
- Verwandtschafts-/Heiratsnachweis (z.B. Heiratsurkunde/Geburtsurkunde) im Original sowie ggf. mit deutscher Übersetzung:
- z. B. koreanische Bescheinigung über eheliche Beziehungen mit Apostille bei Ehegattennachzug oder Grundbescheinigung und Bescheinigung über familiäre Beziehungen des Kindes mit Apostille bei Kindernachzug etc. (die Apostille für koreanische Dokumente muss beim koreanischen Außenministerium eingeholt werden)
- Urkunden aus anderen Staaten und andere relevante Urkunden (im Einzelfall kann eine Apostille, Legalisation oder Echtheitsüberprüfung erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich auf der Webseite der jeweiligen deutschen Vertretung in dem Ausstellungsland der Urkunde.)
- Reisepass des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in Kopie; wenn es sich bei dem Familienangehörigen nicht um einen deutschen Staatsangehörigen handelt, muss auch die Kopie der deutschen Aufenthaltsgenehmigung beigefügt werden
- Nachweis einfacher Deutschkenntnisse, in der Regel nicht erforderlich bei Nachzug zu minderjährigen (deutschen) Kindern
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Bitte beachten Sie:
Die Bearbeitungsdauer beträgt üblicherweise ca. 4-6 Wochen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. In Einzelfällen beträgt die Bearbeitungszeit deutlich länger (z.B. wenn eine Urkundenüberprüfung der Heiratsurkunde notwendig ist).
Für die Bearbeitung des Visumantrags wird eine Gebühr von 75 EUR erhoben, die bei Antragstellung (bar in KRW zum aktuellen Kurs oder mit Visa/MasterCard in Euro) zu entrichten sind. Wird das Visum versagt oder der Antrag vom Antragsteller zurückgezogen, wird die Gebühr nicht erstattet.
Bei Familiennachzug zu Deutschen und zu EU-Staatsangehörigen wird keine Gebühr erhoben.
Über den Antrag wird erst nach Prüfung durch das Konsularreferat der Botschaft unter Einbeziehung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland entschieden.
Staatsangehörige der Republik Korea können visumfrei nach Deutschland einreisen und dort
innerhalb von drei Monaten nach Einreise direkt bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ausländerbehörde vor Einreise ist empfehlenswert.
Arbeitsaufnahme
Anträge für die Blaue Karte (EU), die Arbeitsaufnahme für Akademiker, die Arbeitsaufnahme in einem Ausbildungsberuf und die Chancenkarte können nun online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Homepage.
Alternativ können Sie weiterhin Ihren Antrag persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft in Seoul einreichen und legen hierfür bitte folgende Dokumente im Original vor:
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- gültiger Reisepass (und eine Kopie der Seiten mit den Personaldaten)
- zwei aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate) mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm)
- ggf. gültige koreanische Alien Registration Card
- Original der „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (und eine Kopie), ausgefüllt vom Arbeitgeber (mit Firmenstempel); bei Entsendung zusätzlich das Zusatzblatt B. Die Unterlagen finden Sie im Formularschrank der Bundesagentur für Arbeit
- Nachweise zur Qualifikation (Hochschulabschluss, Fortbildungen, bisherige Praxis)
- Lebenslauf
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Bitte beachten Sie:
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwischen 4 bis 6 Wochen, kann im Einzelfall aber auch deutlich kürzer oder länger sein. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.
Für die Bearbeitung des Visumantrags wird eine Gebühr von 75 EUR erhoben, die bei Antragstellung (bar in KRW zum aktuellen Kurs oder mit Visa/MasterCard in Euro) zu entrichten ist. Wird das Visum versagt oder der Antrag vom Antragsteller zurückgezogen, wird die Gebühr nicht erstattet.
Über den Antrag wird erst nach Prüfung durch das Konsularreferat der Botschaft unter Einbeziehung der zuständigen Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland entschieden. Bei positiver Entscheidung erteilt die Botschaft ein Visum für drei Monate; eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung erfolgt durch die Ausländerbehörde in Deutschland.
Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums zur Arbeitsaufnahme besteht nicht!
Chancenkarte
Anträge für die Chancenkarte, zur Arbeitsplatzsuche für Personen mit einem im Ausland staatlich anerkannten, mindestens zweijährigen Berufsabschluss oder einem Hochschulabschluss, können seit Juli 2024 online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes eingereicht werden. Auch diChancenkartee Suche nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Deutschland ist mit der Chancenkarte möglich. Weiter Informationen finden Sie dazu hier.
Prüfen Sie bitte direkt mit dem → Self-Check, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Alternativ können Sie weiterhin Ihren Antrag persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft in Seoul einreichen und legen hierfür bitte folgende Dokumente im Original vor:
• ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
• gültiger Reisepass (und eine Kopie der Seite mit den Personaldaten)
• ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate) mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm)
• ggf. gültige koreanische Alien Registration Card
• Nachweise zur Qualifikation (Hochschulabschluss, Fortbildungen). Weitere Informationen finde Sie dazu hier.
• ein ausführliches Motivationsschreiben mit Informationen über die geplanten Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes (Arbeitsbereich, Region, beabsichtigter Wohnsitz/Unterkunft usw.)
• Lebenslauf
• Finanzierungsnachweis, z.B.
- Eigene Finanzierungsnachweise (durch z. B. ein Sperrkonto) oder
- einen Arbeitsvertrag für eine Nebenbeschäftigung oder ein verbindliches Stellenangebot, in dem die wöchentliche Arbeitszeit und Ihr monatliches Gehalt angegeben sind oder
- eine Verpflichtungserklärung aus Deutschland
• Nachweis einer Krankenversicherung (aus Korea), die mind. 30.000 Euro pro Person für Notfallbehandlung, Krankentransport und Rücktransport in das Heimatland des Antragstellers abdeckt; gültig in allen Schengen-Staaten für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Bitte beachten Sie:
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel ca. 4 Wochen, kann im Einzelfall aber auch deutlich kürzer oder länger sein. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.
Für die Bearbeitung des Visumantrags wird eine Gebühr von 75 EUR erhoben, die bei Antragstellung (bar in KRW zum aktuellen Kurs oder mit Visa/MasterCard in Euro) zu entrichten ist. Wird das Visum versagt oder der Antrag vom Antragsteller zurückgezogen, wird die Gebühr nicht erstattet.
Bei positiver Entscheidung erteilt die Botschaft ein Visum für max. 12 Monate; eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung erfolgt durch die Ausländerbehörde in Deutschland.
Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums zur Arbeitsaufnahme besteht nicht!
Forschungsstipendiaten und Wissenschaftler
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen im Original persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft in Seoul ein.
- ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- gültiger Reisepass (und eine Kopie der Seiten mit den Personaldaten), die Passgültigkeit sollte 3 Monate länger sein, als die Gültigkeit des Visums
- zwei Passfotos (nicht älter als 6 Monate) mit hellem Hintergrund (3,5x4,5 cm). Es dürfen keine Veränderungen oder kosmetische Korrekturen an dem Foto vorgenommen werden.
- Aufnahmevereinbarung als Forscher gem. §18d AufenthG von der aufnehmenden Forschungseinrichtung (Muster siehe Webseite von BAMF)
- Beschäftigungsnachweis Ihres derzeitigen Arbeitgebers bzw. Bescheinigung über laufende Promotion
- Nachweis über Hochschulabschluss (nur der letzte/höchste Abschluss)
- Finanzierungsnachweis, z.B.
- Stipendienzusage des einladenden Forschungsinstituts
- Kostenübernahmeerklärung durch das entsendende Forschungsinstitut
- Arbeitsvertrag mit Angabe der Vergütung
- Eigene Gehaltsnachweise bzw. Kontoauszüge der letzten sechs Monate
- Nachweis einer angeschlossenen ausreichenden privaten Krankenversicherung in Deutschland (nicht notwendig bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung). Bewährt haben sich sog. „incoming“-Krankenversicherungen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend.
Mitreisende Ehegatten und minderjährige Kinder benötigen neben zwei vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Visumanträgen folgende Unterlagen im Original:
- gültiger Reisepass (und eine Kopie der Datenseite). Die Passgültigkeit sollte 3 Monate länger sein, als die Gültigkeit des Visums
- zwei Passfotos mit hellem Hintergrund (3,5x4,5 cm). Es dürfen keine Veränderungen oder kosmetische Korrekturen an dem Foto vorgenommen werden.
- Koreanischer Familienregisterauszug, bzw. Nachweis der Verwandtschaft im Original mit Apostille und deutscher Übersetzung. Bei Urkunden aus anderen Staaten und anderen relevanten Urkunden kann im Einzelfall eine Apostille, Legalisation oder Echtheitsüberprüfung erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich auf der Webseite der jeweiligen deutschen Vertretung in dem Ausstellungsland der Urkunde.
- Nachweis einer angeschlossenen ausreichenden privaten Krankenversicherung in Deutschland. Bewährt haben sich sog. „incoming“-Krankenversicherungen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.
Bitte beachten Sie:
Die Bearbeitungsdauer variiert von Fall zu Fall. Je nach Art des vorgelegten Unterlagen müssen Sie mit mind. 1-4 Wochen rechnen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.
Für die Bearbeitung des Visumantrages wird grundsätzlich eine Gebühr von 75 EUR erhoben, die bei Antragstellung (bar in KRW zum aktuellen Kurs oder mit Visa/MasterCard in Euro) zu entrichten ist. Wird das Visum versagt oder der Antrag vom Antragsteller zurückgezogen, wird die Gebühr nicht erstattet. Beachten Sie aber, dass bei Stipendien aus öffentlichen Mitteln von der Erhebung der Gebühr abgesehen wird.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums, auch wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Antragsformulare
Ab sofort können Sie das elektronische Formular VIDEX für die Beantragung eines nationalen Visums nutzen. Bitte geben Sie dafür Ihre Daten auf dieser Webseite ein, drucken Sie den fertigen Antrag aus und bringen es zur Visumbeantragung mit. Achten Sie darauf, dass das Formular vollständig mit dem Barcode vorgelegt wird.
Daneben können Sie auch das Antragsformular als PDF herunterladen und ausfüllen.
Weitere Informationen
Sie möchten zu Ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen oder gemeinsam mit Ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen oder nach Deutschland kommen, um dort zu heiraten und anschließend gemeinsam mit Ihrem…
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten
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