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Sperrkonto

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Wenn Sie in Deutschland studieren möchten (Studium, Studienbewerbung, Sprachkurs), müssen Sie nachweisen, dass Ihre Studien- und Lebenshaltungskosten für die Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland in Höhe von 992 Euro/Monat gedeckt sind. Diesen Nachweis können Sie durch die Einrichtung eines Sperrkontos in Deutschland erbringen.

Das Auswärtige Amt kann keine Anbieter empfehlen. Bitte wählen Sie den Anbieter sorgfältig aus. Anbieter, die weltweit diesen Service anbieten, finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.


Hinweise:

Staatsangehörige der Republik Korea, Japan, Australien, Kanada, Israel, Neuseeland sowie den USA, die visumfrei nach Deutschland einreisen, sollten das Konto direkt nach Ihrer Einreise in Deutschland eröffnen.

Staatsangehörige, die für die Einreise nach Deutschland in jedem Fall visumpflichtig sind (unabhängig vom Aufenthaltszweck und der Aufenthaltsdauer) müssen das Sperrkonto vor der Einreise nach Deutschland eröffnen.

Die Deutsche Botschaft ist nicht für die Vollständigkeit der von Ihnen vorgelegten Unterlagen verantwortlich. Die Botschaft haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder verspätete Ankunft der Dokumente in Deutschland.

Bei der Eröffnung des Kontos gehen Sie einen Vertrag mit der Bank ein. Weder das Auswärtige Amt in Berlin noch die Deutsche Botschaft in Seoul haben einen Einfluss auf die Entscheidung der Bank oder Ihre vertragliche Beziehung mit dieser.

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