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FAQ: Forscher, Gastwissenschaftler u. wissenschaftliche Mitarbeiter

FAQ

FAQ

Entsprechend der Legaldefinition ist Forscher eine Person, die systematisch eine schöpferische und rechtlich zulässige Tätigkeit betreibt, die den Zweck verfolgt, den Wissensstand zu erweitern, einschließlich der Erkenntnisse über den Menschen, die Kultur und die Gesellschaft, oder solches Wissen einzusetzen, um neue Anwendungsmöglichkeiten zu finden. Darunter fallen sowohl Natur- und Geistes- als auch Gesellschaftswissenschaften.

Als Forscher gelten Antragsteller,

  1. die über einen Doktorgrad oder einen geeigneten Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktoratsprogrammen ermöglicht, verfügen und
  2. von einer Forschungseinrichtung ausgewählt und in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates zugelassen werden,
  3. um eine Forschungstätigkeit, für die normalerweise ein solcher Abschluss erforderlich ist, auszuüben.

Hier finden Sie die Auflistung der benötigten Unterlagen

Ja, Ehegatten und minderjährige Kinder können die gemeinsame Mitreise oder Nachreise (spätestens nach 6 Monaten) beantragen.

Mitreisende Ehegatten und minderjährige Kinder benötigen neben zwei vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Visumanträgen folgende Unterlagen:

  • gültiger Reisepass (und 2 Kopien der Datenseite). Die Passgültigkeit sollte 3 Monate länger sein, als die Gültigkeit des Visums
  • zwei Passfotos mit hellem Hintergrund (3,5x4,5 cm). Es dürfen keine Veränderungen oder kosmetische Korrekturen an dem Foto vorgenommen werden.
  • Familienregisterauszug, bzw. Nachweis der Verwandtschaft im Original mit Apostille und deutscher Übersetzung (im Einzelfall kann eine Apostille, Legalisation oder Echtheitsüberprüfung erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich auf der Webseite der jeweiligen deutschen Vertretung in dem Ausstellungsland der Urkunde.)
  • Nachweis einer angeschlossenen ausreichenden privaten Krankenversicherung in Deutschland. Bewährt haben sich sog. „incoming“-Krankenversicherungen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend.

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

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