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Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten
Sprechen Sie Deutsch?, © Colourbox
Sie möchten
- zu Ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen oder
- gemeinsam mit Ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen oder
- nach Deutschland kommen, um dort zu heiraten und anschließend gemeinsam mit Ihrem Ehegatten zu leben?
In diesen Fällen müssen sie vor der Einreise nachweisen, dass Sie einfache Deutschkenntnisse haben.
Was sind einfache Deutschkenntnisse?
Einfache Deutschkenntnisse bedeutet, dass Sie vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und auch selbst anwenden können (z.B. sich vorstellen, nach dem Weg fragen, einkaufen etc.).
Wie können Sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen?
Bei der Beantragung des Visums sind die Sprachkenntnissedurch ein Sprachzeugnis nachzuweisen, das auf einer Sprachprüfung gemäß den Standards der Association of Language Testers in Europe (ALTE) beruht. In Korea entspricht dem gegenwärtig das Sprachzertifikat zu „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts.
Das Goethe-Institut Seoul ist wie folgt erreichbar:
Goethe-Institut Seoul
Tel.: +82-2-2021-2800
Fax: +82-2-2021-2860
E-Mail: inf@seoul.goethe.org
https://www.goethe.de/ins/kr/de/index.html
Nähere Informationen zu Sprachkursen sowie zur Ablegung von Sprachprüfungen erteilt das
Goethe-Institut direkt.
Gibt es Ausnahmen?
Sie müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn ihr Ehegatte eine der folgenden Staatsangehörigkeiten besitzt:
Republik Korea, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, USA, EU-Staatsbürger (außer Deutschland)
Darüber hinaus gibt es weitere Ausnahmen, z.B. wenn Sie EU-Staatsbürger sind oder einen Hochschulabschluss besitzen oder wenn Ihr Ehegatte in Deutschland als Hochqualifizierter, Forscher oder Firmengründer tätig ist. Eine Auflistung aller Ausnahmen finden Sie in der Informationsbroschüre des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Bitte beachten Sie:
Den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse müssen Sie in der Regel bereits bei Beantragung des Visums erbringen.
Staatsangehörige der Republik Korea können ohne Visum in das Bundesgebiet einreisen
und den Aufenthaltstitel innerhalb von 3 Monaten nach Einreise bei der für ihren Wohnort
zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Weitere Informationen können Sie der o.a. Broschüre des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge entnehmen.