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Wohnortänderung
Wann muss die Wohnortsänderung im Pass/Personalausweis eingetragen werden?
Wenn der Wohnorteintrag im deutschen Pass oder Personalausweis nicht mehr zutreffend ist, sollte er bei Gelegenheit geändert werden.
Wo kann die Änderung beantragt werden?
Die Änderung darf nur von deutschen Pass- bzw. Personalausweisbehörden (in der Republik Korea also nur von der Deutschen Botschaft Seoul) vorgenommen werden. Wohnortänderungen können beim Konsularreferat der Botschaft nach vorheriger Terminvereinbarung über unsere Webseite beantragt werden.
Wann kann ein ausländischer Wohnsitz eingetragen werden?
So lange ein Meldewohnsitz in Deutschland besteht, ist dieser von der zuständigen Inlandsbehörde als Wohnort einzutragen. Erst nach Abmeldung aus Deutschland kann ein ausländischer Wohnort im Pass eingetragen werden, bzw. der Adresseintrag im Personalausweis in „Keine Hauptwohnung in Deutschland“ abgeändert werden.
Welche Unterlagen benötige ich?
Es sind neben den zu ändernden Pässen und/oder Personalausweisen die Abmeldebescheinigung des letzten deutschen Meldewohnorts; die koreanische Aufenthaltsgenehmigung, sowie ein ausgefüllter Antrag auf Wohnortänderung vorzulegen.
Muss ich die Änderung persönlich bei der Botschaft beantragen?
Die Einreichung der Unterlagen durch einen Bevollmächtigten ist zwar möglich, grundsätzlich aber ist die Vorsprache des Passinhabers bzw. bei Familien zumindest der Eltern erforderlich.
Kostet die Änderung Gebühren?
Die Änderungen sind gebührenfrei.