Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
FAQ: Polizeiliches Führungszeugnis
FAQ
Ja, eine persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Die Botschaft muss sowohl Ihre Unterschrift als auch Ihre Identität bestätigen. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Die genaue Dauer der Bearbeitung hängt vom Bundesjustizamt ab. Bitte rechnen Sie aber damit, dass auf Grund des Postwegs, mit einer Bearbeitungszeit von 6-8 Wochen gerechnet werden muss. Sollten Sie Ihr Führungszeugnis auch nach langer Wartezeit nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Justiz.
Das Führungszeugnis wird an Ihre private Anschrift im Ausland verschickt. Nur in absoluten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der Botschaft ist eine Übersendung des Führungszeugnisses durch das Bundesjustizamt an die Botschaft möglich. Da die Botschaft nur alle zwei Wochen Post aus Deutschland erhält, ist hier zudem mit noch längeren Postwegen zu rechnen.