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Leben und Arbeiten in der Republik Korea

Kaffeetrinkendes Pärchen

Leben und Arbeiten in Deutschland, © colourbox

Artikel

Krankenversicherungspflicht für längere Aufenthalte

Seit Juli 2019 besteht für alle Ausländer, die sich länger als 6 Monate in Korea aufhalten, die Pflicht, Beiträge zur koreanischen Krankenversicherung zu entrichten.

Informationen hierzu erteilt das National Health Insurance Service. Unter der englischsprachigen Nummer 033-811-2000 können Sie erfahren, wie Sie vorgehen müssen und ob ggf. eine Ausnahmeregelung besteht.

Sollten für die Registrierung der Familienmitglieder deutsche Personenstandsurkunden mit Apostille verlangt werden, wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat, bzw. beachten Sie bitte die Hinweise zum Apostille-Verfahren.

Leben in Seoul

Das Seoul Global Center bietet Ausländern, die in Seoul leben, hilfreiche Tipps zu Fragen des täglichen Lebens (Kontoeröffnung, Handyvertrag, etc.) und Informationen zu Sehenswürdigkeiten der Stadt.

Ähnlich hilfreiche Informationen für Ausländer haben die koreanische Regierung bzw. die Stadt Seoul auf nachfolgenden Websites eingestellt:

Seoul Global Center

HiKorea - Informationen zu Leben, Arbeiten und Aufentahltserlaubnis in Korea (https://www.hikorea.go.kr)

Informationen der Stadt Seoul

Vereinfachte Einreise nach Deutschland und Korea

Seit 2014 werden teilautomatisierte Grenzkontrollsysteme unter dem Namen „EasyPASS“ an deutschen Flughäfen installiert. Die Einführung von EasyPASS steigert die Effizienz der grenzpolizeilichen Kontrolle und verringert die Wartezeiten für alle Reisenden. Das System schreibt Erfolgsgeschichte: bis zu 40 Prozent bzw. 13,5 Mio. kontrollpflichtige Reisende nutzen heute die Anlagen.

Der Nutzerkreis wurde kontinuierlich erweitert: neben EU- und EWR-Bürgern sowie Schweizern durften bisher US-Amerikaner und Reisepaßinhaber der Sonderverwaltungszone Hongkong das beschleunigte Grenzkontrollverfahren nutzen. Am 1. Dezember 2018 kam mit den Staatsangehörigen der Republik Südkorea eine weitere Nutzergruppe hinzu. Im Gegenzug dürfen deutsche Staatsbürger in den Teilnehmerländern ebenfalls die e-Gates nutzen.

Am 22. Juni 2018 wurde in Berlin das entsprechende Kooperationsabkommen unterzeichnet. Im November 2018 wurde das konkrete Verfahren in Seoul vereinbart und der Starttermin von EasyPASS auf den 1. Dezember festgelegt.
Der erste südkoreanische EasyPASS-Nutzer registrierte sich kurz darauf am Flughafen Berlin-Tegel.

Hinweis des Immigration Office

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis des koreanischen Immigration Office:

Gem. Art. 35 des Immigration Act sind alle in Korea registrierten Ausländer verpflichtet, alle Änderungen, die u.a. Ihren Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität, Adressänderung, Passnummer oder Passgültigkeit betreffen, dem koreanischen Immigration Office innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Ansonsten wird eine Strafzahlung erhoben. Bei Passerneuerungen oder – wechsel soll die Strafe erst nach 44 Tagen ab Ausstellungsdatum des Passes berechnet werden. In Ausnahmefällen kann die Botschaft das Abholdatum des Passes bestätigen. Bitte beachten Sie die Informationen auf der Webseite des Immigration Offices: https://www.hikorea.go.kr

Mitteilung der neuen Passnummer ist auch bequem online möglich (hikorea - e-application).


Working Holiday Programm

Seit dem 19. April 2009 existiert zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea ein Working Holiday Abkommen, welches jungen Leuten zwischen 18 und 30 Jahren Ferienaufenthalte von bis zu 12 Monaten im jeweils anderen Land ermöglicht. Die Programmteilnehmer sollen somit einen Einblick in die Kultur und das Alltagsleben des Landes gewinnen. Zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthalts können Ferienjobs angenommen werden.

Deutsche Interessenten können sich für weitere Informationen an die Vertretungen der Republik Korea in Deutschland wenden. Darüber hinaus hat die koreanische Regierung das Working Holiday Info Center eingerichtet, welches für allgemeine Auskünfte zur Verfügung steht und auch bei der Vermittlung von Ferienjobs in Korea behilflich sein kann.

Botschaft der Republik Korea in Berlin

Working Holiday Info Center

Praktikumsmöglichkeiten in der Republik Korea

Praktikum bei der Deutschen Botschaft Seoul

Das Auswärtige Amt bietet deutschen Studierenden mit abgeschlossenem Grundstudium die Möglichkeit, ein studienbegleitendes Praktikum an einer deutschen Auslandsvertretung abzuleisten. Die zur Verfügung stehenden Plätze werden in einem zentralen Auswahlverfahren vergeben. Wenn Sie Interesse an einem Praktikum bei der Botschaft haben, bewerben Sie sich bitte ausschließlich über das auf der Homepage des Auswärtigen Amtes eingestellte Online-Bewerbungsformular.

KOPRA – die Koordinierungsstelle für Praktika

Die Koordinationsstelle für Praktika e.V. (KOPRA) ist eine umfassende Internetplattform für Praktika mit Ostasienbezug. KOPRA bietet Unternehmen aus Asien und Europa die Möglichkeit, ihr Praktikumsangebot zu veröffentlichen, auf welches sich potenzielle Praktikanten gezielt bewerben können. Ferner können Bewerberinnen und Bewerber ihr Profil in eine Bewerberdatenbank einstellen, in der die Unternehmen nach einem geeigneten Kandidaten suchen können. Dieser Service ist für Unternehmen wie Studenten kostenfrei. Darüber hinaus bietet KOPRA Informationen und Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Praktikums. Die KOPRA-Geschäftsstelle Seoul organisiert regelmäßig Treffen und bietet damit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch mit ehemaligen Praktikanten.

Weitere Praktikumsmöglichkeiten

Praktikum bei der Deutsch-Koreanischen Industrie- und Handelskammer

Praktikum beim Goethe-Institut Seoul

Praktikum bei der Deutschen Schule Seoul International für angehende Lehrer und Pädagogen

Praktika mit dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)

Rente

Besteuerung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die anderen Leistungen der Basisversorgung im Alter sind seit dem 1.1.2005 von Jahr zu Jahr stärker zu versteuern. Dies gilt auch für Rentner, die im Ausland leben. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage Rente im Ausland des Finanzministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Arbeiten in Deutschland und in der Republik Korea

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat eine umfangreiche Informationsbroschüre zum deutsch-koreanischen Sozialversicherungsabkommen herausgegeben. Hier finden Sie Antworten auf Fragen zur Versicherungspflicht, Beitragserstattung, Rentenversicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung in beiden Ländern. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung Bund.


Wichtige Hinweise der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu den Auswirkungen der Covid19-Pandemie auf die Ausstellung von Lebensbescheinigungen und Rentenzahlungen im Ausland

Die Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus („Coronavirus“) wirkt sich auf die Anforderung der jährlichen Lebensbescheinigung aus. Bei der Deutschen Rentenversicherung wurde nun eine Vereinfachung des diesjährigen Lebensbescheinigungsverfahrens vereinbart. Einzelheiten erfahren Sie hier

Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise nur für Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung gelten. Bei Lebensbescheinigungen und Rentenzahlungen anderer Versorgungsträger (z.B. Betriebsrente, Versorgungswerke oder private Rentenversicherer) gibt es möglicherweise andere Regelungen, die Sie im Einzelfall mit Ihrem Rententräger direkt klären müssen.


Weitere Informationen

Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie schon vor Beginn einer Reise, Notfälle im Ausland vorbeugen können und Hinweise, wie Ihnen die Botschaft im Falle einer Notlage weiterhelfen kann.

Hilfe für Deutsche

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