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Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Details zur Nutzung der Kurierwege
Aufgrund der vorgezogenen Wahl und des damit einhergehenden engen Zeitplans, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Mitnutzung des amtlichen Kuriers der Botschaft für die Versendung der Wahlunterlagen sowohl nach Südkorea als auch zurück nach Deutschland ausnahmsweise möglich sein wird.
Korrekte Adressierung
Für die Nutzung des amtlichen Kurierwegs zur Übersendung der Wahlunterlagen nach Südkorea beachten Sie bitte unbedingt folgende Hinweise zur Beschriftung der Wahlunterlagen. Ihr zuständiges Wahlamt ist explizit auf die korrekte Adressierung hinzuweisen.
Die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten enthält.
Dieser Umschlag wird verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung durch die Wahlämter versendet an:
Auswärtiges Amt
für Botschaft Seoul
Kurstraße 36
10117 Berlin
Meldeerfordernis bei geplanter Kuriernutzung
Sobald die Unterlagen an der Botschaft eingegangen sind, informieren wir Sie hierüber per E-Mail.
Hierfür ist es unbedingt notwendig, dass Sie die geplante Nutzung des Kurierwegs für Ihre Wahlunterlagen bei der Botschaft Seoul anzeigen -gerne per Mail an rk-10@seou.diplo.de. Nur so haben wir eine Kontaktadresse und können Sie über den Eingang Ihrer Briefwahlunterlagen informieren.
Voraussichtlicher Zeitablauf
Nach derzeitigem Stand erwarten wir das Eintreffen der Briefwahlunterlagen am 17. Februar. Die Benachrichtigung zum Eintreffen der Unterlagen wird umgehend erfolgen und Details zur Abholung enthalten.
Voraussichtlich am 18. und 19. Februar können die Briefwahlunterlagen in der Botschaft abgeholt werden.
Am 20. Februar werden die ausgefüllten Briefwahlunterlagen per persönlichem Kurier nach Deutschland gebracht und dort zur Post gegeben.
Diejenigen, die für den Rückweg nach Deutschland den Kurierweg der Botschaft nutzen möchten, müssen Ihre Briefwahlunterlagen bis 17.00 Uhr am 19.02. an der Pforte der Botschaft abgeben. Für die Nutzung des Botschaftskuriers ist eine Haftungsausschlusserklärung auszufüllen, ohne die ein Versand nicht erfolgen kann.
Auf Wunsch, können Abholung und Abgabe der Unterlagen mit einer Vorsprache verbunden werden.
Ein Ausfüllen der Unterlagen kann in Räumlichkeiten für Besucher der Botschaft erfolgen.
Die Botschaft wird auch nach dem 19.02. eingehende Briefwahlunterlagen nach Deutschland weiterleiten. Ein fristgerechter Zugang an die Wahllokale ist dann jedoch voraussichtlich nicht mehr gegeben.