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Bekanntgabe Wahltag

02.01.2025 - Artikel

Der Tag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist vom Bundespräsidenten mit Anordnung vom 27. Dezember 2024 nun endgültig auf den 23. Februar 2025 festgesetzt worden.

Wenn Sie wahlberechtigt sind und aus dem Ausland an der Wahl teilnehmen möchten, müssen Sie sich gegebenenfalls zunächst in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen im beigefügten Merkblatt und auf der Homepage der Bundeswahlleiterin. Wir empfehlen, den Antrag auf Eintragung in das Wahlverzeichnis so schnell wie möglich zu stellen.

Aufgrund der vorgezogenen Wahl und des damit einhergehenden engen Zeitplans, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Mitnutzung des amtlichen Kuriers der Botschaft für die Versendung der Wahlunterlagen sowohl nach Südkorea als auch zurück nach Deutschland ausnahmsweise möglich sein wird.

Für die Nutzung des amtlichen Kurierwegs zur Übersendung der Wahlunterlagen nach Südkorea beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise im beigefügten Merkblatt. Dieses enthält wichtige Informationen über den genauen Ablauf und die benötigte Kennzeichnung der Wahlunterlagen. Die Wahlunterlagen sind anschließend an der Botschaft persönlich und mit Identitätsnachweis abzuholen. Bitte kontaktieren Sie die Botschaft per E-Mail, wenn Sie Ihre Wahlunterlagen über den Kurier der Botschaft nach Südkorea versenden. Der Kurier der Botschaft wird in der Zeit vor der Wahl wöchentlich von Deutschland nach Südkorea geschickt werden.

Aufgrund des sehr knappen Zeitrahmens bietet die Botschaft zu dieser Wahl allen Wahlberechtigten zusätzlich die Möglichkeit, auch für die Absendung der ausgefüllten Wahlzettel nach Deutschland den amtlichen Kurier der Botschaft zu nutzen. Hierfür wird voraussichtlich ein Sonderkurier am 14. Februar eingesetzt. Die Wahlunterlagen müssen daher spätestens bis zum 14. Februar um 12 Uhr am Empfangsdesk der Deutschen Botschaft (Seoul Square) abgegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass die Botschaft kein Wahlamt ist. Damit ihre Stimme gültig ist, müssen Ihre Briefwahlunterlagen zum Stichtag der Wahl um 18 Uhr beim jeweiligen Wahlamt in Deutschland eingegangen sein.

Bei Mitbenutzung des amtlichen Kurierweges ist die Haftung des Auswärtigen Amtes für Verlust, Beschädigung oder verzögerte Zustellung der Wahlunterlagen ausgeschlossen.

Eine rechtzeitige Zustellung der Unterlagen sowohl nach Südkorea als auch an das jeweilige Wahlamt in Deutschland ist bei Mitnutzungen des amtlichen Kuriers nicht garantiert und hängt u.a. vom Zeitpunkt Ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis und der Versendung der Wahlunterlagen durch die Wahlämter ab. Ein Direktversand der Unterlagen an das Wahlamt in Deutschland mit der koreanischen Post oder einem privaten Kurierdienst kann schneller sein als der Versand über die Botschaft, da diese zunächst an die Kurierstelle des Auswärtigen Amtes in Berlin übermittelt und von dort dann postalisch an die verschiedenen Wahlämter weitergeleitet werden müssen.

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