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FAQ: Working Holiday Visum

FAQ

FAQ

  • Zwischen 18 und 30 Jahre alt
  • Koreanischer Staatsangehöriger
  • keine Begleitung durch Kinder
  • keine Begleitung durch Ehegatten, die selbst nicht die Voraussetzungen erfüllen
  • gute gesundheitliche Verfassung

Hier finden Sie Informationen bezüglich der Antragsunterlagen.

Ein „Working Holiday“-Aufenthalt in Deutschland ist nur einmal möglich. Wenn Sie bereits früher ein Working Holiday Visum für Deutschland erhalten haben, ist eine erneute Beantragung nicht möglich.

Wenn Sie sich bisher allerdings nur zu anderen Zwecken in Deutschland aufgehalten haben, können Sie ein Working Holiday Visum beantragen. Die Working-Holiday Programme sollen jungen Menschen die Möglichkeit geben, Einblick in Kultur und Alltagsleben des jeweils anderen Landes zu erhalten. Bei früheren Aufenthalten ist der beabsichtigte Zweck in einem Motivationsschreiben nachzuweisen.


Ja, dies ist möglich. Sie sollten dann glaubhaft darlegen können, warum Sie erneut einen Working Holiday Aufenthalt planen.

Zwecks Ergänzung ihrer Reisemittel oder um sich Mittel für Fortbildungszwecke zu beschaffen, ist es Ihnen erlaubt, höchstens bis zu sechs Monaten bei demselben Arbeitgeber (bei mehreren Arbeitgebern insgesamt bis zu einem Jahr) zu arbeiten. In ihrer maximalen Dauer sind die Ferienjobs begrenzt. Sie können deshalb sowohl als geringfügige Beschäftigungen (bis zu 520 €/Monat) wie auch als kurzzeitige Beschäftigungen (bis zu 50 Arbeitstage/Jahr) und ebenso im Rahmen vergüteter Praktika erfolgen. Eine typische Ferienbeschäftigung ist z.B. Nachhilfeunterricht.

Nein. Hierfür wird ein Arbeitsvisum benötigt. Eine einjährige Beschäftigung im Rahmen eines Working Holiday Visums stellt eine illegale Arbeitsaufnahme dar.

Der Visumantrag sollte in zeitlichem Zusammenhang mit dem Aufenthalt stehen und somit nicht früher als 3 Monate vor geplantem Aufenthalt gestellt werden.
Bitte planen Sie neben der Bearbeitungszeit auch für die Wartezeit auf einen Termin zur Visumbeantragung genügend Zeit ein.

Die Finanzbestätigung muss aktuell sein, bei Vorlage von Kontoauszügen sollten die Kontobewegungen der vergangenen 6 Monate nachgewiesen werden.

Folgende Versicherungen müssen vorliegen:

  • Nachweis einer für Deutschland gültigen Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 30.000 EUR)
  • Nachweis einer für Deutschland gültigen Krankenversicherung, die auch Krankenhausbehandlung und Rücktransport in die Republik Korea beinhaltet (Deckungssumme mindestens 30.000 EUR)
  • Unfallversicherung (Deckungssumme mindestens 30.000 EUR)

Bitte legen Sie alle Dokumente im Original vor.

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