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Verpflichtungserklärung
Mit der Erklärung verpflichtet sich der Unterzeichnende, für alle eventuell entstehenden Kosten der nach Deutschland reisenden Person aufzukommen, insbesondere
- Unterkunft
- Deckung des täglichen Lebensbedarfs
- Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit
- Kosten für eine eventuelle Rückführung in das Heimatland
Grundsätzlich sollten Verpflichtungserklärungen nur von Personen abgegeben werden, die über Einkommen und/oder Vermögen in Deutschland verfügen.
Aus Sicht der Botschaft ist die Eröffnung eines Sperrkontos vorzuziehen.
Die Botschaft wird ab sofort keine Verpflichtungserklärungen entgegennehmen, wenn die Eröffnung eines Sperrkontos möglich ist.
Nur in den Fällen, wenn nachweislich keine andere Möglichkeit des Nachweises der Sicherung des Lebensunterhaltes besteht, kann die Annahme geprüft werden.