Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Passverlust
Passverlust
Zunächst prüfen Sie bitte, ob der Reisepass noch im Hotel/Flughafen/Bus oder Taxi/Lokal sein könnte. Oft werden die Pässe wiedergefunden.
Sollte der Pass nicht mehr auffindbar sein, gehen Sie bitte zur Polizei und stellen dort eine Verlustanzeige. Das von der Polizei ausgestellte Verlustprotokoll benötigen Sie auch für die Ausreise aus Korea.
Bitte beachten Sie, dass minderjährige Kinder von beiden Eltern bei der Antragstellung begleitet werden müssen, bzw. eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils vorliegen muss.
Leben Sie oder halten Sie sich dauerhaft in Korea auf?
- Dann sollten Sie einen neuen Reisepass innerhalb der regulären Öffnungszeiten der Konsularabteilung beantragen. Informationen und benötigte Unterlagen finden Sie hier.
Sind Sie nur vorübergehend in Korea und müssen in ein Drittland weiterreisen? Oder kehren Sie über ein Drittland (nicht EU/EWR) nach Deutschland zurück?
- Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass innerhalb der regulären Öffnungszeiten der Konsularabteilung beantragen.
Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses die gleichen Unterlagen vorzulegen sind, wie für den biometrischen Reisepass.
Die Ausstellung des vorläufigen Reisepass nimmt bei Vorlage aller Unterlagen (bei Meldewohnsitz in Deutschland) i.d.R. 2-3 Tage (in seltenen Fällen eine Woche) in Anspruch. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie Ihren Flug verschieben/ umbuchen müssen. Vor der Beantragung müssen Sie zunächst klären, ob Ihr Reiseland den vorläufigen Reisepass zur Einreise akzeptiert und ob evtl. besondere Bestimmungen, wie Visumpflicht gelten.
Reisen Sie direkt nach Deutschland oder mit einem gültigen Personalausweis über ein EU/EWR-Land nach Deutschland?
Dann kann Ihnen ein kostengünstiger Reiseausweis zur Rückkehr ausgestellt werden. Die Ausstellung erfolgt noch am gleichen Tag.
Hierfür müssen Sie bitte folgende Unterlagen vorlegen:
- Ausgefülltes Antragsformular (Erwachsene / Minderjährige )
- 2 aktuelle Passfotos (3,5 x 4,5 cm)
- Verlustprotokoll der koreanischen Polizei (benötigen Sie auch bei der Ausreise)
- Gebühr von 52 EUR zahlbar in Won zum jeweils gültigen Umrechnungskurs
- Kopie des verlorenen Reisepasses, Original Personalausweis (ggf. auch Kopie)
- bei Minderjährigen zusätzlich Geburtsurkunde und ggf. Nachweis des Sorgerechts, oder beglaubigte Einverständniserklärung, wenn einer der Sorgeberechtigten nicht anwesend sind
Bitte beachten Sie, dass der Reiseausweis zur Rückkehr nur ausgestellt werden kann, wenn Ihre Identität und deutsche Staatsangehörigkeit zweifelsfrei festgestellt wird. Bei begründeten dringenden Anträgen und Passverlust können Sie jederzeit innerhalb der regulären Öffnungszeiten der Konsularabteilung der Botschaft vorsprechen.
Wenn Sie außerhalb der Dienstzeiten (z.B. am Wochenende) dringend wegen eines Notfalls nach Deutschland zurückreisen müssen, so kann Ihnen der Reiseausweis zur Rückkehr auch vom Notfalldiensthabenden der Botschaft ausgestellt werden, sofern kein Zweifel an Ihrer Identität bzw. am Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit besteht.
Vorläufige Reisepässe und biometrische Pässe können nicht durch den Bereitschaftsdienst ausgestellt werden, sondern müssen innerhalb der Öffnungszeiten der Konsularabteilung beantragt werden.
Personalausweis
Sollten Sie Ihren Personalausweis verloren haben, bzw. wurde dieser gestohlen, müssen Sie den Verlust an die ausstellende Behörde melden.
Die Sperrung müssen Sie zudem selbst telefonisch 0049-116 116 (kostenfrei, allerdings nicht aus jedem Land erreichbar) oder unter oder der Sperrnummer Ausland +49 30 40 50 40 50 unter Angabe des Sperrkennwortes vornehmen lassen.
Weitere Informationen
Gebühren (Pässe, Personalausweise)
Bitte beachten Sie, dass mit der Einführung der Gesichtsbiometrie in Reisepässe zum 1. November 2005 neue Anforderungen an die Qualität der Passbilder gestellt werden. Anforderungen an Passfotos für…
Willkommen zum Terminvergabesystem der Deutschen Botschaft Seoul