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Gebühren

07.01.2024 - Artikel

Gebühren (Pässe, Personalausweise)

Die Gebühr muss bei Antragstellung vor Ort in koreanischen Won in bar oder per Kreditkarte (Visa, Master) in Euro entrichtet werden. Da das Kreditkartenzahlungssystem der Botschaft nicht immer reibungslos funktioniert, empfehlen wir die Zahlung in bar.

Pässe

Passbewerber unter 24 Jahren (ePass mit 6 Jahren Gültigkeit)

68,50 €

Passbewerber ab 24 Jahren (ePass mit 10 Jahren Gültigkeit)
91,00 €
Zuschlag für Pass mit 48 Seiten
22,00 €
Vorläufiger Reisepass (1 Jahr gültig)

70,00 €

Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit (siehe Hinweis)

bei Antragstellern über 24 Jahren
bei Antragstellern unter 24 Jahren
bei vorläufigem Reisepass

Hinweis: Der Zuschlag für die Unzuständigkeit fällt an, wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind oder in einem Drittland wohnhaft sind. In diesem Fall muss die Botschaft bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes eine Passermächtigung beantragen. Eine bis zu zwei Wochen längere Bearbeitungszeit ist in diesem Fall einzuplanen.


60,00 €
37,50 €
26,00 €

Zuschlag für Expressbestellung (Bearbeitungsdauer 2 - 4 Wochen)

32,00 €


Personalausweise

Personalausweis für unter 24 Jährige (6 Jahre Gültigkeit)

52,80 €

Personalausweis ab 24 Jahren (10 Jahre Gültigkeit)

67,00 €

Zuschlag bei örtlicher Unzuständigkeit

Hinweis: Die Gebühr erhöht sich, wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind oder in einem Drittland wohnhaft sind und aus besonderen Gründen den Personalausweis bei der Botschaft Seoul beantragen müssen. In diesem Fall muss die Botschaft bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnorts eine Ermächtigung beantragen. Eine bis zu zwei Wochen längere Bearbeitungszeit ist in diesem Fall einzuplanen. Ob die Ermächtigung erteilt wird, entscheidet dabei die zuständige Behörde.

13,00 €


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