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Führerscheinangelegenheiten

Scheinwerfer eines grünen Autos

Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox

01.12.2017 - Artikel

Allgemein

In der Republik Korea können Sie bis zu einem Jahr nach Einreise mit einem in Deutschland ausgestellten internationalen Führerschein in Verbindung mit Ihrem nationalen deutschen Führerschein Auto fahren. Anschließend muss der deutsche Führerschein in einen koreanischen Führerschein umgeschrieben werden.

Internationaler Führerschein

Deutsche Staatsangehörige dürfen bis zu einem Jahr nach Einreise mit einem in Deutschland ausgestellten internationalen Führerschein in Verbindung mit ihrem nationalen deutschen Führerschein Auto fahren. Spätestens ein Jahr nach Einreise muss der nationale deutsche Führerschein jedoch in einen koreanischen umgeschrieben werden.
Der nationale deutsche Führerschein allein berechtigt in Korea nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs.
Es ist nicht möglich, den internationalen Führerschein in einen koreanischen Führerschein umzuschreiben. Umgeschrieben werden kann nur der nationale deutsche Führerschein.

Beachten Sie bitte, dass die Botschaft leider keine Führerscheine ausstellen oder verlängern kann. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland.

Umschreibung des deutschen Führerscheins / EU-Führerscheins in einen Koreanischen

Informationen zur Umschreibung finden Sie auf der Webseite der Koreanischen Verkehrsbehörde: http://dl.koroad.or.kr/license/en/sub/intLic.jsp

Voraussetzungen

  • persönliche Vorsprache bei der koreanischen Führerscheinstelle
  • Vorlage deutscher Reisepass (mit Nachweis der Ein-und Ausreisen)
  • Vorlage Alien Registration Card
  • Vorlage deutscher / EU-Führerschein
  • Vorlage einer von der Botschaft gefertigten Bescheinigung
  • Vorlage von 3 Passfotos (Größe 3x4 cm)
  • Seh- und Hörtest vor Ort
  • Gebühr: 12. 500 WON

Für die Bescheinigung der Botschaft, die den koreanischen Behörden Aufschluss über den Umfang der deutschen Fahrerlaubnis gibt, benötigen wir Ihren Original-Führerschein. Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 34,07 € (diese kann zum jeweils festgelegten Kurs bar in koreanischen Won oder mit Kreditkarte (nur Visa/Master) in EUR entrichtet werden).

Da gemäß den Vorgaben der koreanischen Stellen eine Abfrage bei der deutschen Fahrerlaubnisbehörde durchgeführt wird, muss in der Regel mit einer Bearbeitungsdauer von ein bis zwei Wochen, in Einzelfällen auch länger, gerechnet werden. Bitte vereinbaren Sie online einen Termin.

Führerscheinstellen in Seoul (Beispiele)

Telefonnummern für sämtliche Führerscheinstellen in Seoul: 1577-1120 (Call Center nur koreanisch)

Erreichbar mit der U-Bahn Linie 2, Haltestelle Samseong, Ausgang 1; hinter dem Gangnam-
Polizeirevier befindet sich die Führerscheinstelle für Ausländer

- Anschrift: 23, Teheran-ro 114-gil, Gangnam-gu, Seoul 06175
- Öffnungszeiten: MO-FR 09.00-15.00 Uhr, SA 09.00-12.00 Uhr (nur am 2. Samstag)

Erreichbar mit der U-Bahn Linie 5, Haltestelle Balsan, Ausgang 9 oder mit der Buslinie 6642 (Endstation)

- Anschrift: 171, Nambusunhwan-ro, Gangseo-gu, Seoul 03906
- Öffnungszeiten: MO-FR 09.00-15.00 Uhr, SA 09.00-12.00 Uhr (nur am 2. Samstag)

Führerscheinstellen in Busan (Beispiele)

- Anschrift: 16, Yongho-ro, Nam-gu, Busan
- Tel: 051-610-8000 / Fax: 051-626-7440
- Öffnungszeiten: MO-FR 09.00-15:30 Uhr, SA 09.00-12.00 Uhr (nur am 2. Samstag)

- Anschrift: 35, Sasang-ro 367 Beon-gil, Sasang-gu, Busan
- Tel: 051-310-7600 / Fax: 051- 302-7440
- Öffnungszeiten: MO-FR 09.00-15:30 Uhr, SA 09.00-12.00 Uhr (nur am 2. Samstag)

Hinweis

Bei der Umschreibung des deutschen Führerscheins in den koreanischen muss der deutsche Führerschein bei den koreanischen Behörden abgegeben werden. Dieser wird nach Ablauf von drei Jahren vernichtet, es sei denn, der Antragsteller verlangt vorher seine Herausgabe und legt ein gültiges Flugticket für eine Heimreise nach Deutschland vor. Die koreanische Führerscheinstelle wird daraufhin den deutschen Führerschein ohne Einbehaltung des koreanischen herausgeben. Nach Rückkehr in die Republik Korea kann der Antragsteller sowohl den koreanischen als auch den deutschen Führerschein behalten. Der deutsche Führerschein kann auch gegen Rückgabe des koreanischen Führerscheins zurückerhalten werden.
Bei Antragstellung ist eine entsprechende Erklärung zu unterschreiben (Foreign License Exchange & Termination Agreement), in der der Antragsteller bestätigt, über die Bedingungen der Rückgabe informiert worden zu sein.

Pflichtumtausch deutscher Führerscheine

Mit der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2019 (BGBl. I S. 218) wurde der Umtausch von Führerscheinen beschlossen. Dieser vorgezogene gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben notwendig. Nach der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein) sind bis zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Wenn Sie Inhaber eines deutschen Führerscheins sind, können Sie dem folgenden Link entnehmen, ob und ggf. wann Ihr bisheriger deutscher Führerschein ungültig wird: BMDV

Örtlich zuständig für die Beantragung eines neuen Führerscheins ist das Straßenverkehrsamt am Wohnort des Antragstellers. Bei Personen ohne deutschen Wohnsitz empfiehlt das BMDV sich an das Straßenverkehrsamt des letzten Wohnsitzes in Deutschland, oder an die Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat, zu wenden.

Eine Beantragung bei der Deutschen Botschaft ist nicht möglich. Nutzen Sie daher einen Ihrer nächsten Deutschlandaufenthalte, um einen neuen Führerschein zu beantragen. Dies sollte auch vor Ablauffrist möglich sein.

Weitere Informationen

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