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FAQ: Visaverfahren

FAQ

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Koreanische Staatsbürger

Koreanische Staatsbürger benötigen für einen touristischen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen kein Visum für Deutschland.

Falls Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten und/oder einem anderen Reisezweck als Tourismus nachgehen wollen, können Sie innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde oder im Vorfeld ein Visum bei der Botschaft beantragen. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich in den Merkblättern, die Ihnen auf unserer Website zur Verfügung stehen und Ihnen detaillierte Auskunft zu den jeweiligen Visakategorien geben.

Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können ebenfalls für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden.

Dasselbe gilt für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, die keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen.

Andere Staatsangehörige
Bitte informieren Sie sich auf der Website des Auswärtigen Amtes, ob Sie einer Visumspflicht für Deutschland unterliegen.

Wenn dies der Fall ist, müssen Sie vor Einreise ein Visum beantragen. Zuständig für die Erteilung eines Visums ist die deutsche Auslandvertretung am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes. Halten Sie sich nur vorübergehend in Korea auf, so ist die Auslandsvertretung am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.

Die Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich nur mit einem gültigen Ausweisdokument möglich. Dieses muss zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise aus Deutschland eine noch mindestens dreimonatige Gültigkeitsdauer aufweisen und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Die Einreisevoraussetzungen gem. Grenzkodex müssen erfüllt sein. Gegebenenfalls müssen Dokumente vorgezeigt werden, die den Aufenthaltszweck und die Umstände des Aufenthalts belegen.

Auch muss ggf. der Beweis erbracht werden, dass genügend Mittel zur Verfügung stehen, um den Lebensunterhalt während des Aufenthalts zu bestreiten und die Rückreise zu finanzieren. Die Höhe der Mittel ergeben sich aus der Art und Länge des Aufenthalts, es gibt hierfür keine festgesetzten Tagessätze.

Es empfiehlt sich vor der Reise eine Krankenversicherung abzuschließen, die auch den Rücktransport ins Heimatland übernimmt.

Es kommt darauf an, welches Visum beantragt wird. Bitte entnehmen Sie die benötigten Unterlagen unseren Merkblättern zu den jeweiligen Kategorien oder den folgenden Ausführungen.

Nationales Visum (Aufenthalt von mehr als 90 Tagen)

Schengenvisum (Aufenthalt von max. 90 Tagen)

Für Visumanträge und andere Angelegenheiten müssen Sie auf unserer Homepage einen Termin buchen:

Im Regelfall benötigt die Deutsche Botschaft Seoul zwischen vier und zehn Arbeitstagen, um über einen Antrag für ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt zu entscheiden.

Gleiches gilt für Anträge auf ein Working-Holiday-Visum.

Bei einem Antrag für ein Visum, das zu einem längerfristigen Aufenthalt oder zur Arbeitsaufnahme berechtigt, muss mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit gerechnet werden.

Die Bearbeitungszeit für Gastwissenschaftler/wissenschaftliche Mitarbeiter und deren Familienangehörigen liegt in der Regel jedoch auch lediglich bei einigen Arbeitstagen.

Bitte planen Sie neben der Bearbeitungszeit auch für die Wartezeit auf einen Termin zur Visumbeantragung genügend Zeit ein.

Die Gebühren für einen Schengen-Visumantrag belaufen sich ab dem 02.02.2020 auf 80 Euro, für ein nationales Visum 75 Euro. Die Gebühr kann in bar in KRW oder per Kreditkarte (Visa/Master) in EURO gezahlt werden.

Zur einfacheren Bearbeitung lassen Sie den Pass bitte in der Botschaft. Falls Sie den Pass während der Bearbeitungszeit dringend benötigen, z.B. für eine anstehende Reise, können Sie ihn mitnehmen.

Nein, eine Zustellung per Post ist nicht möglich.
Sie können eine Person Ihres Vertrauens für die Passabholung schriftlich bevollmächtigen.

Nein, da die Visa von der Botschaft ausgestellt werden. Eine Übersendung nach Deutschland ist nicht möglich.

Nein, dies ist nicht möglich.

Verlorene Visa müssen neu beantragt werden. Aufenthaltstitel müssen in Deutschland neu beantragt werden. Es ist ratsam, in solchen Fällen vorab mit der ausstellenden Behörde Kontakt aufzunehmen.

Ein gültiges Schengen-Visum kann unter den Voraussetzungen des Visakodex übertragen werden, wenn der alte Reisepass keine freien Seiten mehr enthält und ein neuer Reisepass vorgelegt wird.

Grundsätzlich ist nichts zu veranlassen.

Visumanträge in Bearbeitung können auf Antrag zurückgezogen werden.

Ein erteiltes Visum kann auf Antrag ungültig gemacht werden. Sprechen Sie dazu bei der Visastelle vor.

Die Gebühren können in beiden Fällen nicht erstattet werden.

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