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Nationales Visum

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Für langfristigen Aufenthalt (über 90 Tage).

Familienzusammenführung

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen im Original persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft in Seoul ein.

  • zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
  • gültiger Reisepass (und zwei Kopien der Seiten mit den Personaldaten)
  • zwei aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate) mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm)
  • Verwandtschafts-/Heiratsnachweis (z.B. Heiratsurkunde/Geburtsurkunde) im Original sowie ggf. mit deutscher Übersetzung:
    • z. B. koreanische Bescheinigung über eheliche Beziehungen mit Apostille bei Ehegattennachzug oder Grundbescheinigung  und Bescheinigung über familiäre Beziehungen des Kindes mit Apostille bei Kindernachzug etc. (die Apostille für koreanische Dokumente muss beim koreanischen Außenministerium eingeholt werden)
    • Urkunden aus anderen Staaten und andere relevante Urkunden (im Einzelfall kann eine Apostille, Legalisation oder Echtheitsüberprüfung erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich auf der Webseite der jeweiligen deutschen Vertretung in dem Ausstellungsland der Urkunde.)
  • Reisepass des in Deutschland lebenden Familienangehörigen in Kopie; wenn es sich bei dem Familienangehörigen nicht um einen deutschen Staatsangehörigen handelt, muss auch die Kopie der deutschen Aufenthaltsgenehmigung beigefügt werden
  • Nachweis einfacher Deutschkenntnisse, in der Regel nicht erforderlich bei Nachzug zu minderjährigen (deutschen) Kindern

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

Bitte beachten Sie:

Die Bearbeitungsdauer beträgt üblicherweise ca. 4-6 Wochen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.

Für die Bearbeitung des Visumantrags wird eine Gebühr von 75 EUR erhoben, die bei Antragstellung (bar in KRW zum aktuellen Kurs oder mit Visa/MasterCard in Euro) zu entrichten sind. Wird das Visum versagt oder der Antrag vom Antragsteller zurückgezogen, wird die Gebühr nicht erstattet.

Bei Familiennachzug zu Deutschen und zu EU-Staatsangehörigen wird keine Gebühr erhoben.
Über den Antrag wird erst nach Prüfung durch das Konsularreferat der Botschaft unter Einbeziehung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland entschieden.

Staatsangehörige der Republik Korea können visumfrei nach Deutschland einreisen und dort
innerhalb von drei Monaten nach Einreise direkt bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ausländerbehörde vor Einreise ist empfehlenswert.

Arbeitsaufnahme

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen im Original persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft in Seoul ein:

  • zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
  • gültiger Reisepass (und zwei Kopien der Seiten mit den Personaldaten)
  • zwei aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate) mit hellem Hintergrund (3,5 x 4,5 cm)
  • ggf. gültige koreanische Alien Registration Card
  • zwei Kopien des Arbeitsvertrags des deutschen Arbeitgebers mit den für einen Arbeitsvertrag üblichen Angaben
  • Original und 2 Kopien der „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“, ausgefüllt vom Arbeitgeber (mit Firmenstempel); bei Entsendung zusätzlich diese Anlage
  • Nachweise zur Qualifikation (Hochschulabschluss, Fortbildungen, bisherige Praxis)
  • Lebenslauf
  • Original eines Einladungsschreibens des deutschen Arbeitgebers mit Angabe von Firmenanschrift und Kontaktperson

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.

Bitte beachten Sie:
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwischen 4 bis 6 Wochen, kann im Einzelfall aber auch deutlich kürzer oder länger sein. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.

Für die Bearbeitung des Visumantrags wird eine Gebühr von 75 EUR erhoben, die bei Antragstellung (bar in KRW zum aktuellen Kurs oder mit Visa/MasterCard in Euro) zu entrichten ist. Wird das Visum versagt oder der Antrag vom Antragsteller zurückgezogen, wird die Gebühr nicht erstattet.

Über den Antrag wird erst nach Prüfung durch das Konsularreferat der Botschaft unter Einbeziehung der zuständigen Ausländerbehörde und der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland entschieden. Bei positiver Entscheidung erteilt die Botschaft ein Visum für drei Monate; eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung erfolgt durch die Ausländerbehörde in Deutschland.

Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums zur Arbeitsaufnahme besteht nicht!

Forschungsstipendiaten und Wissenschaftler

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen im Original persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft in Seoul ein.

  • zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare
  • gültiger Reisepass (und 2 Kopien der Datenseite). Die Passgültigkeit sollte 3 Monate länger sein, als die Gültigkeit des Visums
  • zwei Passfotos (nicht älter als 6 Monate)mit hellem Hintergrund (3,5x4,5 cm). Es dürfen keine Veränderungen oder kosmetische Korrekturen an dem Foto vorgenommen werden.
  • Aufnahmevereinbarung als Forscher gem. §18d AufenthG von der aufnehmenden Forschungseinrichtung (Muster siehe Webseite von BAMF)

  • Beschäftigungsnachweis Ihres derzeitigen Arbeitgebers bzw. Bescheinigung über laufende Promotion
  • Nachweis über Hochschulabschluss (nur der letzte/höchste Abschluss)
  • Finanzierungsnachweis, z.B.
    • Stipendienzusage des einladenden Forschungsinstituts
    • Kostenübernahmeerklärung durch das entsendende Forschungsinstitut
    • Arbeitsvertrag mit Angabe der Vergütung
    • Eigene Gehaltsnachweise bzw. Kontoauszüge der letzten sechs Monate
  • Nachweis einer angeschlossenen ausreichenden privaten Krankenversicherung in Deutschland (nicht notwendig bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung). Bewährt haben sich sog. „incoming“-Krankenversicherungen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend.

Mitreisende Ehegatten und minderjährige Kinder benötigen neben zwei vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Visumanträgen folgende Unterlagen im Original:

  • gültiger Reisepass (und 2 Kopien der Datenseite). Die Passgültigkeit sollte 3 Monate länger sein, als die Gültigkeit des Visums
  • zwei Passfotos mit hellem Hintergrund (3,5x4,5 cm). Es dürfen keine Veränderungen oder kosmetische Korrekturen an dem Foto vorgenommen werden.
  • Koreanischer Familienregisterauszug, bzw. Nachweis der Verwandtschaft im Original mit Apostille und deutscher Übersetzung. Bei Urkunden aus anderen Staaten und anderen relevanten Urkunden kann im Einzelfall eine Apostille, Legalisation oder Echtheitsüberprüfung erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich auf der Webseite der jeweiligen deutschen Vertretung in dem Ausstellungsland der Urkunde.
  • Nachweis einer angeschlossenen ausreichenden privaten Krankenversicherung in Deutschland. Bewährt haben sich sog. „incoming“-Krankenversicherungen. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist nicht ausreichend.

Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein.


Bitte beachten Sie:

Die Bearbeitungsdauer variiert von Fall zu Fall. Je nach Art des vorgelegten Unterlagen müssen Sie mit mind. 1-4 Wochen rechnen. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig.

Für die Bearbeitung des Visumantrages wird grundsätzlich eine Gebühr von 75 EUR erhoben, die bei Antragstellung (bar in KRW zum aktuellen Kurs oder mit Visa/MasterCard in Euro) zu entrichten ist. Wird das Visum versagt oder der Antrag vom Antragsteller zurückgezogen, wird die Gebühr nicht erstattet. Beachten Sie aber, dass bei Stipendien aus öffentlichen Mitteln von der Erhebung der Gebühr abgesehen wird.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung eines Visums, auch wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden.

Antragsformulare

Ab sofort können Sie das elektronische Formular VIDEX für die Beantragung eines nationalen Visums nutzen. Bitte geben Sie dafür Ihre Daten auf dieser Webseite ein, drucken Sie den fertigen Antrag aus und bringen es zur Visumbeantragung mit. Achten Sie darauf, dass das Formular vollständig mit dem Barcode vorgelegt wird.

Daneben können Sie auch das Antragsformular als PDF herunterladen und ausfüllen.

Weitere Informationen

Sie möchten zu Ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen odergemeinsam mit Ihrem Ehegatten nach Deutschland ziehen odernach Deutschland kommen, um dort zu heiraten und anschließend gemeinsam mit Ihrem…

Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten

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