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Informationen zur Einreise nach Deutschland, Visabeantragung und Quarantänebestimmungen

Passports with various visas

Visa, © Colourbox

31.05.2021 - Artikel

Hier finden Sie Informationen zur  Einreise nach Deutschland, Visabeantragung und Quarantänebestimmungen.

Einreiseanmeldung und Quarantänevorschriften

Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen Reisebeschränkungen bei der Einreise aus vielen Ländern. Bei Einreise mit dem Flugzeug besteht ab dem 30. März eine allgemeine Testpflicht vor Einreise. Bei Einreise mit anderen Verkehrsmitteln aus Risikogebieten, hochinzidenzgebieten oder Virusvariantengebieten bestehen unterschiedliche Verpflichtungen zur digitalen Einreiseanmeldung, eine Testpflicht auf das Coronavirus und abhängig von der Regelung des Bundeslandes eine Quarantänepflicht.


Einreisebeschränkungen und Visumbearbeitung

Die Bundesregierung hat mit Wirkung ab Freitag, dem 01.01.2021, 0:00 Uhr (CET), sämtliche Einreisebeschränkungen für in der Republik Korea ansässige Personen aufgehoben. Reisen in der Republik Korea ansässiger Personen nach Deutschland sind daher ab diesem Datum unter Beachtung der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen (ggf. Visapflicht), zu allen Reisezwecken wieder zulässig.

Maßgeblich für die Einreisemöglichkeiten ist der vorherige Aufenthaltsort (i.d.R. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) des Drittstaaters, nicht die Staatsangehörigkeit. Die entsprechenden Nachweise sind spätestens bei der Einreise vorzulegen.

Die Beantragung und Ausstellung aller Visumkategorien (C und D-Visa) ist für visumpflichtige Staatsangehörige sowie koreanische Staatsangehörige, die im Vorfeld ein Visum beantragen möchten, wie vor Corona-Zeiten wieder möglich (d.h. ohne Einschränkung bei dem Reisezweck). Bitte beachten Sie die allgemeinen Angaben zur Visumbeantragung.

WICHTIGE HINWEISE:

  • Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Deutschland erneut Einreisebeschränkungen einführen oder bestehende Einreisebeschränkungen verschärfen wird, wenn die COVID-19-Pandemielage sich verschlechtert.
  • Die Entscheidung über die Einreise nach Deutschland wird durch die zuständige Bundespolizei getroffen. Grundsätzlich entscheidet die Bundespolizei erst bei der Ankunft an einem deutschen Flughafen oder einer deutschen Grenze über die Gestattung der Einreise.
  • Achten Sie daher darauf, bei jeder Einreise nach Deutschland Belege über den Zweck ihrer Reise mitzuführen und ggf. bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
  • Die deutschen Auslandsvertretungen können in dieser Hinsicht keine Verantwortung übernehmen. Wir empfehlen daher dringend, vor geplantem Reiseantritt in jedem Fall die Website des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zu besuchen.
  • Prüfen Sie, ob eine Reise nach Deutschland wie von Ihnen geplant stattfinden kann. Aufgrund weitreichender Einschränkungen im öffentlichen Leben (Kontaktbeschränkungen, Beherbergungsverbot, Schließungen von Gastronomie, Freizeit-  und Dienstleistungsbetrieben, teilweise Ausganssperren, etc.) sind die Möglichkeit in Deutschland momentan sehr limitiert.



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