Aktuelles:
Für Flugreisende nach Deutschland gilt ab Dienstag, 30. März 2021 (0 Uhr) eine Testpflicht vor Einreise. Der Test darf maximal 48 Stunden alt sein. Nur wer einen negativen Testnachweis erbringen kann, darf von der Fluggesellschaft befördert werden.
Einreise nach Deutschland:
Einreise nach Korea:
Visumpflicht:
Die visumfreie Einreise für deutsche Staatsbürger nach KOR ist ab dem 13. April aufgehoben. Die bisherige Regelung, dass Touristen und Geschäftsreisende für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen können, ist für einen befristeten Zeitraum ausgesetzt. Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten der koreanischen Auslandsvertretungen.
Seit dem 1. Januar 2021 gelten bei der Beantragung von Visa einige Erleichterungen. Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen ein Visum im Schnellverfahren bei den koreanischen Auslandsvertretungen in Deutschland erhalten. Bei Vorlage aller benötigten Unterlagen kann das Visum dabei innerhalb von 7 Arbeitstagen ausgestellt werden. Diese Möglichkeit besteht für kurzfristige Besuchsreisen von Geschäftsreisenden, Experten, Familienangehörigen von Inhabern eines Aufenthaltstitels, medizinischen Fachkräften, sowie von Künstlern, Wissenschaftlern und Journalisten. Für weitere Informationen siehe Webseite der koreanischen Botschaft.
Wiedereinreiseerlaubnis:
Ab dem 1. Juni 2020 trat folgende Regelung in Kraft: Vor der Ausreise aus Südkorea müssen alle Inhaberinnen und Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln mit Wohnsitz in Südkorea (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) eine Wiedereinreiseerlaubnis online beantragen: www.hikorea.go.kr (in dringenden Notfälle ausnahmeweise auch am Flughafen Incheon). Ohne die Erteilung der Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig und es muss ein neues Einreisevisum zum längerfristigen Aufenthalt beantragt werden.
Bei der Wiedereinreise nach Korea muss ab dem 08. Januar 2021 vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Test Ergebnis vorgelegt werden, das innerhalb von 72 Stunden vor Ausreise ausgestellt worden ist. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt ausnahmslos für alle nicht-koreanischen Staatsbürger. Dazu gehören Kurz- und Langzeitreisende und Ausländer mit Wohnsitz in Korea, auch Wiedereinreisende mit re-entry-permit.
Nach Auskunft des koreanischen Justizministeriums sind weitere Auskünfte zur Wiedereinreiseerlaubnis unter der Nummer 1345 (Immigration Contact Center) und der Webseite www.hikorea.go.kr erhältlich.
Einreise und Quarantäne:
Quarantänepflicht:
Grundsätzlich sind alle nach Südkorea einreisenden Passagiere verpflichtet, sich nach der Einreise direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben (oder, falls kein Wohnsitz vorhanden, in einen kostenpflichtigen – ca. 150.000 KRW (circa 110 EUR) pro Tag, 2.100.000 KRW für 14 Tage - zur Verfügung gestellten Quarantäneort). Reisende, die für einen längerfristigen Aufenthalt nach Korea einreisen, müssen vor Reiseantritt mit den koreanischen Behörden klären, wo die Quarantäne verbracht werden kann. Studenten sollten sich im Voraus mit der Universität in Verbindung setzen.
Sie sind ferner verpflichtet, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf ihr Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die koreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen geschäftlichen, humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie – vor - Reiseantritt von der jeweiligen koreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben. Für Geschäftsreisende gibt es von der koreanischen Seite einen zentralen Ansprechpunkt für die Beantragung der Quarantänebefreiung (Webseite nur in Koreanisch): https://www.kita.net/mberJobSport/immigrationsupport/immigrationGuideForeigner.do
Zudem wurde ab dem 1. Januar 2021 der Kreis der Personen, für die eine Quarantänebefreiung beantragt werden kann, erweitert. Neben Geschäftsreisenden, können auch Experten und hochqualifizierte Fachkräfte, Wissenschaftler, Künstler und Journalisten (mit C-1-Visum) eine Befreiung beantragen, wenn sie an einer internationalen Konferenz, kulturellen oder akademischen Veranstaltung von nationaler oder bilateraler Bedeutung teilnehmen und diese Veranstaltung im bilateralen oder nationalen koreanischen Interesse liegt. Die Beantragung der Quarantänebefreiung bedeutet aber nicht automatisch, dass eine ausgestellt wird.
Nahe Familienangehörige, die Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Korea besuchen, können bei Nachweis der familiären Beziehung (Personenstandsurkunden, ggf. mit Apostille) die verpflichtende Quarantäne zuhause verbringen. Die Regelung gilt für folgende Familienangehörige: Ehepartner, Eltern, Kinder, Onkel und Tanten, Nichten und Neffen. Details müssen vorab mit den koreanischen Behörden geklärt werden.
Testpflicht:
Nach Information der koreanischen Behörden muss ab dem 08.01.2021 bei der Ausreise nach und Einreise in Südkorea ein negatives PCR-Test Ergebnis vorgelegt werden, das innerhalb von 72 Stunden vor Ausreise ausgestellt worden ist (Ausnahmen: Kinder unter 6 Jahren und Transitreisende, die sich ausschließlich im Transitbereich aufhalten, sind von dieser Regelung ausgenommen). Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen.
Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Sie gilt ab dem 15.01.2021 ebenfalls für ausländische Besatzungsmitglieder von Schiffen, die in Südkorea anlegen.
Für Details zur Neuregelung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige .
Ungeachtet dessen müssen sich alle eingereisten Flugpassagiere einem zweiten COVID-19 Test unterziehen. Der Test wird für Kurzzeit-Reisende entweder direkt nach der Einreise in einer zugewiesenen Testeinrichtung durchgeführt oder muss innerhalb von einem Tag in einer Quarantäneeinrichtung erfolgen. Reisende, die von der Quarantänepflicht befreit sind, z.B. mit „Isolation Exemption Certificate“, werden weiterhin direkt bei der Einreise in einer zugewiesenen Quarantäneeinrichtung getestet. Dabei ist abhängig von der Dauer des Testergebnisses mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen.
Reisende mit Aufenthaltstitel (long-term travelers) müssen den zweiten Covid-19 Test innerhalb eines Tages nach Ankunft durchführen.
Nach Angaben der koreanischen Behörden müssen sich ausländische Staatsangehörige seit dem 29.12.2020 nach Ankunft in Seoul grundsätzlich einem weiteren Covid-Test vor Beendigung der 14tägigen Quarantäne unterziehen (über die Erfordernis des weiteren Tests entscheidet jeweils die lokale Gesundheitsbehörde). Die koreanischen Behörden unterrichten Sie hierüber während des Einreise-, bzw. Quarantäneprozesses. Personen, die mit einer „Isolation Exemption Certificate“ einreisen und sich länger als 8 Tage aufhalten, sind ferner verpflichtet, zwischen dem 5. und 7. Tag einen zusätzlichen kostenpflichtigen PCR-Test durchführen zu lassen, siehe Mitteilung der koreanischen Botschaft.
Behandlung und Kosten:
Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Ab dem 24.08.2020 werden die Behandlungskosten im Falle eines positiven Covid-19-Tests nicht mehr vom koreanischen Staat übernommen. Ab dem Zeitpunkt eingereiste Ausländer müssen bei einem positiven Covid-19-Test alle Kosten für die Behandlung und Verpflegung im Krankenhaus selbst übernehmen.
Strafen:
Im Falle einer Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer Covid-19-Maßnahmen der koreanischen Regierung muss mit hohen Haft- oder Geldstrafen und der Pflicht zur Übernahme aller Kosten gerechnet werden. Eine Ausweisung und Einreisesperre nach Korea sind ebenfalls möglich.
Sonstige Hinweise:
- Bei der Ausreise aus Korea erfolgt für alle Reisenden ein obligatorischer Gesundheitscheck („Thorough Infection Prevention“). Personen mit erhöhter Körpertemperatur (37,5 Grad oder höher) werden zu einem „Disease Control Office“ geleitet, wo sie eingehend untersucht werden. Sollten sie weitere Symptome zeigen, wird ihnen der Flug verwehrt und sie werden in Quarantäne genommen.
- Es gelten auch Einreiseverbote/Beschränkungen anderer Länder für Reisende aus Südkorea. Bitte wenden Sie sich für Fragen zu aktuellen Flugverbindungen/Einreisebedingungen direkt an die jeweilige Fluggesellschaft oder an die Botschaft des betreffenden Landes.
- Bitte beachten Sie die Anweisungen der koreanischen Behörden. Wenn Sie an sich selbst Symptome einer möglichen Viruserkrankung feststellen oder Informationen zu Testmöglichkeiten und weitergehender medizinischer Behandlung erfragen möchten, können Sie sich an das koreanische Zentrum für die Bekämpfung und die Vermeidung von Krankheiten unter der Telefonnummer 1339 (KCDC-Hotline) wenden. Weitere Fragen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus, z.B. zu Maskenkauf, können auch unter der Telefonnummer 1345 (Hotline des Immigration Office) erfragt werden. Dieser Service ist rund um die Uhr erreichbar und umfasst mehrere Sprachen, auch Deutsch. Hilfreich ist zudem die vom koreanischen Ministerium für öffentliche Sicherheit zur Verfügung gestellt „EmergencyReadyApp“. Diese steht in englischer Sprache für IOS (Apple) und Android zur Verfügung.
Ab dem 24.08.2020 werden die Behandlungskosten im Falle eines positiven Covid-19-Tests nicht mehr vom koreanischen Staat übernommen. Ab dem Zeitpunkt eingereiste Ausländer müssen bei einem positiven Covid-19-Test alle Kosten für die Behandlung und Verpflegung im Krankenhaus selbst übernehmen.
Im Falle einer Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer Covid-19-Maßnahmen der koreanischen Regierung muss mit hohen Strafen und der Pflicht zur Übernahme aller Kosten gerechnet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der koreanischen Botschaft in Berlin.
- Beachten Sie zudem die Informationen im Merkblatt nCoV, eingestellt bei den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes, sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.
- Registrieren Sie sich mit ihren Reisedaten in unsere Krisenvorsorgeliste, damit in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglicht wird.
Weiterführende Informationen
Republik Korea (Südkorea): Reise- und Sicherheitshinweise
Coronavirus / Covid-19: Informationen für Reisende
Entry restrictions and quarantine regulations in Germany
Information on visa application (ENG)
COVID-19 EU Coronavirus Response
Seoul Provides Disaster Emergency Living Expenses to Non-Korean Residents