Einreise nach Deutschland:
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Unbeschränkte Einreisen nach Deutschland sind für die Gebietsansässigen aus Südkorea möglich.
Aktuelle News:
Bei der Einreise nach Deutschland für Personen ab zwölf Jahren eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Personen ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis oder einen Genesenennachweis oder Impfnachweis verfügen. Grundsätzlich dürfen COVID-Tests (Antigentests oder PCR-Tests) zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein. Bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaft) dürfen PCR-Tests davon abweichend zum (geplanten) Zeitpunkt des Beginns der Beförderung (z.B. Abflugszeit) maximal 48h zurückliegen; Antigentests dürfen auch bei Reise mit einem Beförderungsunternehmen zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein.
Die COVID-Nachweispflicht besteht auch für Flugreisende, die lediglich an einem Flughafen in Deutschland umsteigen. Dies gilt sowohl für den Non-Schengen-Transit aus bzw. in Drittstaaten außerhalb der EU als auch für Durchreisen aus bzw. in Schengen-Staaten.
Einreise nach Korea:
Die Einreise in die Republik Korea ist für Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten visumfrei. ( (Kurzzeitaufenthalte -weniger als 90 Tage und keine Erwerbstätigkeit).
Allerdings müssen alle Einreisenden ohne Visum eine „elektronische Reisegenehmigung“ (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite (www.k-eta.go.kr) oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der K-ETA Webseite oder über die zuständige koreanische Auslandsvertretung.
Nicht beantragt werden muss K-ETA von allen Personen, die bereits in Korea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben.
Die Quarantänepflicht für Einreisende in die Republik Korea mit gültigem Impfnachweis ist weggefallen. Eine Registrierung des Impfstatus über „Q-Code“ vor Abreise ist notwendig. Für nicht geimpfte Personen gilt weiter die 7 Tage Quarantänepflicht. Die Pflicht zur Vorlage eines PCR Tests bei der Einreise bleibt bestehen. Weitere Informationen finden Sie in den Reise und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts, auf der Webseite www.hikorea.go.kr, über die koreanische Botschaft in Berlin oder in Korea unter der Nummer 1345 (Immigration Contact Center).
Impfungen in Korea:
Bitte wenden Sie sich an das lokale Community Center, bzw. an die Zentrale Nummer der KDCA – 1339. Für Seoul finden Sie weitere Informationen auf der Webseite der Stadt Seoul.
Ausländer, die ihren vollständigen Impfschutz im Ausland (d.h. nicht in Korea) erworben haben, können in Korea eine Bestätigung ihres Impfstatus erhalten. Die Registrierung erfolgt auf der Basis des ausländischen Impfnachweises bei den zuständigen Gesundheitsbehörden Ihres Bezirks. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ministry of Health and Welfare und auf der Homepage von Korea Disease Control and Prevention Agency. Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bezirksbehörde (Health Care Center Gu-Office bzw. an KDCA unter 1339).
Sonstige Hinweise:
• Bei der Ausreise aus Korea erfolgt für alle Reisenden ein obligatorischer Gesundheitscheck. Es gelten auch Einreiseverbote/Beschränkungen anderer Länder für Reisende aus Südkorea. Bitte wenden Sie sich für Fragen zu aktuellen Flugverbindungen/Einreisebedingungen direkt an die jeweilige Fluggesellschaft oder an die Botschaft des betreffenden Landes.
• Bitte beachten Sie die Anweisungen der koreanischen Behörden. Wenn Sie an sich selbst Symptome einer möglichen Viruserkrankung feststellen oder Informationen zu Testmöglichkeiten und weitergehender medizinischer Behandlung erfragen möchten, können Sie sich an das koreanische Zentrum für die Bekämpfung und die Vermeidung von Krankheiten unter der Telefonnummer 1339 (KCDC-Hotline) wenden. Weitere Fragen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus, z.B. zu Maskenkauf, können auch unter der Telefonnummer 1345 (Hotline des Immigration Office) erfragt werden. Dieser Service ist rund um die Uhr erreichbar und umfasst mehrere Sprachen, auch Deutsch. Hilfreich ist zudem die vom koreanischen Ministerium für öffentliche Sicherheit zur Verfügung gestellt „EmergencyReadyApp“. Diese steht in englischer Sprache für IOS (Apple) und Android zur Verfügung.
• Im Falle eines positiven Covid-19-Tests werden die Behandlungs- und Krankenhauskosten nicht vom koreanischen Staat übernommen.
Im Falle einer Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer Covid-19-Maßnahmen der koreanischen Regierung muss mit hohen Strafen und der Pflicht zur Übernahme aller Kosten gerechnet werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der koreanischen Botschaft in Berlin.
• Beachten Sie zudem die Informationen im Merkblatt nCoV, eingestellt bei den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes, sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.
• Registrieren Sie sich mit ihren Reisedaten in unsere Krisenvorsorgeliste, damit in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme ermöglicht wird.
Weiterführende Informationen
Republik Korea (Südkorea): Reise- und Sicherheitshinweise
Coronavirus / Covid-19: Informationen für Reisende
Entry restrictions and quarantine regulations in Germany
Information on visa application (ENG)
COVID-19 EU Coronavirus Response
Seoul Provides Disaster Emergency Living Expenses to Non-Korean Residents