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Hinweise zum Apostille-Verfahren

06.04.2018 - Artikel

Hinweise zum Apostille-Verfahren

Koreanische Urkunden

Die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen koreanischen Urkunde erfolgt seit dem 14. Juli 2007 durch die so genannte Apostille. Das Apostille-Verfahren ersetzt das bisherige Legalisationsverfahren und wird nicht mehr von der Botschaft durchgeführt. Indem ein Vermerk (die Apostille) auf der Urkunde selbst oder auf einem mit ihr verbundenen Blatt angebracht wird, wird die Echtheit der Urkunde durch die befugte koreanische Behörde in international vereinbarter Form bestätigt.

Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die Republik Korea sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation.

Für welche Urkunden wird eine solche Apostille erteilt?

Eine Apostille wird für öffentliche Urkunden erteilt, beispielsweise

  • Koreanische Personenstandsurkunden (Urkunden über die familiäre Beziehung, Urkunden über die eheliche Beziehung, Grunddatenurkunden)
  • Bescheinigungen über eine Eheschließung
  • Scheidungsurteile
  • Steuerbescheide
  • Meldebescheinigungen
  • Handelsregisterauszüge

Auch die notariellen Beglaubigungen von Unterschriften, Ablichtungen oder Übersetzungen zählen hierzu.

Wo erhalte ich eine Apostille in der Republik Korea?
In der Republik Korea erfolgt die Ausstellung einer Apostille durch das Außenministerium (Ministry of Foreign Affairs (MOFA)).

Ministry of Foreign Affairs

Diplomatic Center 6F, Nambusunhwan-ro 2558, Seocho-gu, Seoul 06750


서울시 서초구 남부순환로 2558, 외교센터빌딩 6층 06750


Tel : 02-3210-0404

전화 : 02-3210-1400

Öffnungszeiten: Montags-Freitags von 9.00–18.30 Uhr

Bei Fragen können Sie sich auch direkt an die zuständige koreanische Stelle unter der Telefonnummer +82-(0)2-2100-7600, wenden. Die Mitarbeiter im Callcenter sprechen Englisch.

Weitere Informationen zum Apostille-Verfahren erhalten Sie auch auf der Homepage des Ministry of Foreign Affairs (MOFA), allerdings nur in koreanischer Sprache.

Welche Unterlagen benötige ich beim MOFA für die Ausstellung einer Apostille?

  • Die Urkunde selbst
  • Eine Gebühr von 1.000 koreanischen Won pro Urkunde

Muss ich persönlich beim MOFA erscheinen oder kann auch eine andere Person in meinem Auftrag handeln?

Ein persönliches Erscheinen der Person, auf die sich die Urkunde bezieht bzw. die in der Urkunde aufgeführt ist, ist nicht notwendig. Sie können somit auch eine dritte Person mit der Urkunde zum MOFA schicken. Eine Bevollmächtigung dieser Person ist nicht erforderlich.

Kann ich die Urkunde auch per Post an das MOFA schicken, um eine Apostille zu erhalten?

Ja, dies ist problemlos möglich, allerdings nur, wenn Sie sich in Korea aufhalten. Senden Sie hierzu einfach die Urkunde, für welche Sie eine Apostille benötigen sowie die Gebühr von 1.000 Won und einen frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag an die oben angegebene Adresse des MOFA.

Bitte beachten Sie: Personen, die sich nicht in Korea aufhalten, können die Apostille in der Regel nur über eine in Korea lebende Person (beispielsweise Bekannte oder Verwandte) beantragen. Bitte beauftragen Sie diese, die Urkunde für Sie zu übersenden oder das MOFA aufzusuchen.


Deutsche Urkunden

Stellt die deutsche Botschaft Apostillen für deutsche Dokumente aus?

Nein, eine Apostille können Sie nur von den zuständigen Behörden in Deutschland erhalten.

Wo kann ich in Deutschland eine Apostille erhalten?

Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes.

In der Bundesrepublik Deutschland erteilen folgende Stellen die Apostille:

Für Urkunden des Bundes (z.B. Führungszeugnis) ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) in Brandenburg an der Havel zuständig.

In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht einheitlich geregelt. Daher wird im konkreten Fall empfohlen, sich beim Aussteller der Urkunde zu erkundigen, durch wen die „Haager Apostille“ erteilt werden kann. Im Allgemeinen sind die Zuständigkeiten wie folgt geregelt:

Für Urkunden der Verwaltungsbehörden (z.B. Standesämter, Schulbehörden) wird die Apostille von folgenden Behörden erteilt:

  • in Berlin: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
  • in Niedersachsen: Polizeidirektionen in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück
  • in Rheinland-Pfalz: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern
  • in Sachsen: Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig
  • in Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt in Magdeburg
  • in Thüringen: Landesverwaltungsamt in Weimar

In den anderen Bundesländern sind die Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres; Regierungspräsidenten; Präsident des Verwaltungsbezirks oder die Bezirksregierung zuständig.

Für Urkunden der Justizverwaltungsbehörden, der ordentlichen Gerichte (Zivil- und Strafgerichte) und der Notare wird die Apostille durch die Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz; Land-, Amts- gerichtspräsidenten erteilt.

Für Urkunden der anderen als der ordentlichen Gerichte sind die Ministerien (Senatsverwaltungen) für Inneres; Regierungspräsidenten; der Präsident des Verwaltungsbezirks; die Bezirksregierung; die Ministerien (Senatsverwaltungen) für Justiz oder die Land- (Amts-)gerichtspräsidenten zuständig.

Wo kann ich eine Apostille für ein in Deutschland ausgestelltes Schulzeugnis/ Abschlusszeugnis erhalten?

Bitte erkundigen Sie sich bei der Schule, die die Urkunde ausgestellt hat, an welche deutsche Behörde Sie sich wenden können. Eine allgemeine Aufstellung der Zuständigkeiten für Urkunden der Verwaltungsbehörden (hierzu gehören die Schulbehörden) finden Sie oben.

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